§ 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird bei Ordnungswidrigkeiten nach §
98 Abs. 2 des
Aufenthaltsgesetzes, wenn sie bei der Einreise oder der Ausreise begangen werden, und nach §
98 Abs. 3 Nr. 3 des
Aufenthaltsgesetzes auf die in der Rechtsverordnung nach §
58 Abs. 1 des
Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde übertragen, soweit nicht die Länder im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnehmen.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024) ... § 49 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen, f) § 78 der Aufenthaltsverordnung , g) § 18 Absatz 1 Nummer 9 des Luftsicherheitsgesetzes; 2. die ... § 49 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen, f) § 78 der Aufenthaltsverordnung , g) § 18 Absatz 1 Nummer 9 des Luftsicherheitsgesetzes. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden
V. v. 25.08.2008 BGBl. I S. 1750
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011) ... 55 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „, § 78 Abs. 6" durch die Wörter „in Verbindung mit § 78 Absatz 1 Satz 4 oder § ... die Angabe „, § 78 Abs. 6" durch die Wörter „in Verbindung mit § 78 Absatz 1 Satz 4 oder § 78a Absatz 4" ersetzt. b) In Absatz 3 werden nach den ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 252
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