(2) Die Filmförderungsanstalt kann darüber hinaus auf Antrag des Herstellers gemäß
§ 41 Absatz 1 Nummer 1 Ausnahmen von
§ 77 Absatz 1 Satz 2 zulassen, wenn die Höhe der Herstellungskosten das Zweifache des Durchschnitts der Herstellungskosten aller im Vorjahr nach
§ 61 geförderten Filmvorhaben übersteigt.
§ 150 FFG Übergangsregelungen ... die Zuerkennung von Produktionsförderung im Jahr 2025 gelten § 75 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 78 Absatz 2 Satz 1 , § 91 Absatz 2, § 92 Absatz 2 Satz 3, für die Zuerkennung von Verleihförderung ... seiner Mitglieder. (7) Bis zum 31. Dezember 2025 gelten § 55 Absatz 3 Satz 1 und § 78 Absatz 2 mit der Maßgabe, dass sich die Bezugnahme auf den Durchschnitt der Herstellungskosten auf ...