§ 79 Herkunftsnachweise
(1) Das Umweltbundesamt
- 1.
- stellt Anlagenbetreibern auf Antrag Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien aus, für den keine Zahlung nach § 19 oder § 50 in Anspruch genommen wird,
- 2.
- überträgt auf Antrag Herkunftsnachweise und
- 3.
- entwertet Herkunftsnachweise.
(2)
1Ausstellung, Übertragung und Entwertung erfolgen elektronisch und nach Maßgabe der Norm DIN-EN 16325
3 und der
Erneuerbare-Energien-Verordnung.
2Das Umweltbundesamt ergreift geeignete Maßnahmen, um die Herkunftsnachweise vor Missbrauch zu schützen.
(3)
1Für Strom aus erneuerbaren Energien, der außerhalb des Bundesgebiets erzeugt worden ist, erkennt das Umweltbundesamt auf Antrag nach Maßgabe der
Erneuerbare-Energien-Verordnung ausländische Herkunftsnachweise an.
2Ausländische Herkunftsnachweise können nur anerkannt werden, wenn sie mindestens die Vorgaben des Artikels 15 Absatz 6 und 9 der
Richtlinie 2009/28/EG erfüllen.
3In diesem Umfang obliegt dem Umweltbundesamt auch der Verkehr mit den zuständigen Ministerien und Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Drittstaaten sowie mit Organen der Europäischen Union.
4Strom, für den ein Herkunftsnachweis nach Satz 1 anerkannt worden ist, gilt als Strom, der nach
§ 21a auf sonstige Weise direkt vermarktet wird.
(4) Das Umweltbundesamt betreibt eine elektronische Datenbank, in der die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen registriert werden (Herkunftsnachweisregister).
(5) 1Herkunftsnachweise werden jeweils für eine erzeugte und an Letztverbraucher gelieferte Strommenge von einer Megawattstunde ausgestellt. 2Für jede erzeugte und an Letztverbraucher gelieferte Megawattstunde Strom wird nicht mehr als ein Herkunftsnachweis ausgestellt.
(6) Das Umweltbundesamt kann von Personen, die das Herkunftsnachweisregister nutzen, die Übermittlung insbesondere folgender Angaben an das Herkunftsnachweisregister verlangen:
- 1.
- Angaben zur Person und Kontaktdaten,
- 2.
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden,
- 3.
- den Standort, den Typ, die installierte Leistung, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme und, sofern vorhanden, den EEG-Anlagenschlüssel der Anlage,
- 4.
- den Energieträger, aus dem der Strom erzeugt wird,
- 5.
- die Angabe, ob, in welcher Art und in welchem Umfang
- a)
- für die Anlage, in der der Strom erzeugt wurde, Investitionsbeihilfen geleistet wurden,
- b)
- der Anlagenbetreiber für die Strommenge eine Zahlung nach § 19 oder § 50 beansprucht hat, und
- 6.
- die Nummer der Messeinrichtung oder der Messstelle am Netzverknüpfungspunkt sowie die Bezeichnung und den Ort der Zählpunkte, über die der in der Anlage erzeugte Strom bei der Einspeisung in das Netz zähltechnisch erfasst wird.
(8) In Bezug auf Verwaltungsakte des Umweltbundesamtes, die nach Maßgabe einer auf der Grundlage des
§ 92 erlassenen Rechtsverordnung ergehen, findet ein Vorverfahren nach
§ 68 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statt.
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- 3
- Amtlicher Hinweis: Die DIN EN 16325:2016-01 ist bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, zu beziehen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 79a EEG 2023 Regionalnachweise (vom 01.01.2023) ... hinausgehenden Regionalnachweise nicht zur Stromkennzeichnung nutzen. (9) § 79 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. In Ergänzung zu Satz 1 kann 1. das ... welchem Umfang einem Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausgestellt worden sind. (10) § 79 Absatz 7 ist entsprechend anzuwenden. (11) In Bezug auf Verwaltungsakte des Umweltbundesamtes, ...
§ 92 EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen (vom 01.01.2023) ... a) die Ausstellung, Übertragung, Entwertung und Verwendung von Herkunftsnachweisen nach § 79 Absatz 1 und von Regionalnachweisen nach § 79a Absatz 1 und b) die Anerkennung von ... nach § 79a Absatz 1 und b) die Anerkennung von Herkunftsnachweisen nach § 79 Absatz 3 , 2. den Inhalt, die Form und die Gültigkeitsdauer der Herkunftsnachweise und der ... 1 nachweisen müssen, 4. die Ausgestaltung des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 Absatz 4 und des Regionalnachweisregisters nach § 79a Absatz 4 zu regeln sowie festzulegen, welche ... sowie Löschungsfristen festgelegt werden müssen, 5. abweichend von § 79 Absatz 7 und von § 79a Absatz 10 zu regeln, dass Herkunftsnachweise oder Regionalnachweise ...
Zitat in folgenden NormenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
Artikel 1 V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
§ 1 EEV Anwendungsbereich (vom 01.01.2023) ... 3. in Bezug auf Herkunftsnachweise und den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und in Bezug auf Regionalnachweise und die Einrichtung und den Betrieb des ...
§ 7 EEV Herkunftsnachweisregister (vom 01.01.2024) ... Das Umweltbundesamt betreibt das Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 14. (2) Jede natürliche oder ...
§ 14 EEV Subdelegation an das Umweltbundesamt (vom 29.07.2022) ... Anerkennung von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 3. Voraussetzungen für die vorläufige oder dauerhafte Sperrung von Konten ...
Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV)
V. v. 25.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 139
§ 5 GWKHV Gemeinsame Datenbank ... für Wärme oder Kälte sowie das Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in derselben elektronischen Datenbank betreiben. Innerhalb dieser Datenbank müssen ...
§ 16 GWKHV Ausstellung eines Herkunftsnachweises für strombasiertes Gas oder strombasierte thermische Energie ... dann als aus erneuerbarer Energie erzeugt anzusehen, wenn 1. Herkunftsnachweise nach § 79 Absatz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den zur Energieerzeugung verbrauchten Strom entwertet wurden, 2. die ... nach § 15 die Angabe übermitteln, ob für die Erzeugung Herkunftsnachweise nach § 79 Absatz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet wurden. (4) Im Antrag auf Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Gas, ...
§ 18 GWKHV Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen ... folgende zusätzliche Angaben, sofern für die Energieerzeugung Herkunftsnachweise nach § 79 Absatz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in entsprechendem Umfang entwertet wurden: 1. den Standort, die installierte Leistung ... sowie 2. weitere Informationen, die in den entwerteten Herkunftsnachweisen nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes enthalten sind. (2) Ein Herkunftsnachweis für Gas oder ein Herkunftsnachweis ...
§ 40 GWKHV Subdelegation an das Umweltbundesamt ... oder Kälte für strombasierte thermische Energie, ohne dass Herkunftsnachweise nach § 79 Absatz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet wurden, e) zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Gas oder ...
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 27 GEEV Zahlungsanspruch (vom 01.10.2021) ... nach Absatz 1 mit der Maßgabe, dass 1. die §§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021) ... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ... 1. die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für diesen Strom abweichend von den §§ 79 und 80 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und 2. der finanzielle Ausgleich abweichend ...
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
Artikel 1 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853, 1854; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 2 HkRNDV Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2021) ... 9. Registerverwaltung das Umweltbundesamt als zuständige Stelle nach § 79 Absatz 4 und nach § 79a Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; 10. Speicher ...
§ 46 HkRNDV Datenübermittlung (vom 01.01.2023) ... und Ernährung; 2. soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der in § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Aufgabe und zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland ...
Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG)
Artikel 1 G. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 9; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 5 HkNRG Verordnungsermächtigungen zu Herkunftsnachweisen für Gas und Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte sowie zur Subdelegation (vom 09.02.2024) ... Energie, bei deren Herstellung für den zugrunde liegenden Strom keine Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind, d) die Ausstellung, die Übertragung, die Entwertung und ... d) dem Marktstammdatenregister, e) dem Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und f) dem Regionalnachweisregister nach § 79a des ... Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte, das Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder das Regionalnachweisregister nach § 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einer ...
Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Artikel 1 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 402
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 11 KWKStrRÄndG Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung ... 3. in Bezug auf Herkunftsnachweise und den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und in Bezug auf Regionalnachweise und die Einrichtung und den ... (1) Das Umweltbundesamt betreibt das Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § ... von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 3. Voraussetzungen für die ...
Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Artikel 2 GasResRAG Änderung des Herkunftsnachweisregistergesetzes ... 2. für den der Gaserzeugung zugrunde liegenden Stromverbrauch Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind. Ausnahmen können in der Rechtsverordnung nach § 5 ... den der Erzeugung thermischer Energie zugrunde liegenden Stromverbrauch Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind. Ausnahmen können in der Rechtsverordnung nach § 5 ... Energie, bei deren Herstellung für den zugrunde liegenden Strom keine Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind, d) die Ausstellung, die Übertragung, die Entwertung und ... d) dem Marktstammdatenregister, e) dem Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und f) dem Regionalnachweisregister nach § 79a des ... Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte, das Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder das Regionalnachweisregister nach § 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einer ... erneuerbaren Energien zu regeln, 3. zu regeln, dass das Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit dem Herkunftsnachweisregister für Gas nach § 3 oder dem Herkunftsnachweisregister ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... der Behörden der Zollverwaltung". f) Nach der Angabe zu § 79 wird folgende Angabe zu § 79a eingefügt: „§ 79a ... durch die Wörter „finanziert aus der EEG-Umlage" ersetzt. 25. § 79 wird durch die folgenden §§ 79 und 79a ersetzt: „§ 79 ... aus der EEG-Umlage" ersetzt. 25. § 79 wird durch die folgenden §§ 79 und 79a ersetzt: „§ 79 Herkunftsnachweise (1) Das ... § 79 wird durch die folgenden §§ 79 und 79a ersetzt: „§ 79 Herkunftsnachweise (1) Das Umweltbundesamt 1. stellt Anlagenbetreibern auf ... hinausgehenden Regionalnachweise nicht zur Stromkennzeichnung nutzen. (9) § 79 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. In Ergänzung zu Satz 1 kann 1. das ... Umfang einem Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausgestellt worden sind. (10) § 79 Absatz 7 ist entsprechend anzuwenden." 26. § 80 wird wie folgt ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... a) die Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 79 Absatz 1 und von Regionalnachweisen nach § 79a Absatz 1 und b) die Anerkennung ... nach § 79a Absatz 1 und b) die Anerkennung von Herkunftsnachweisen nach § 79 Absatz 3, 2. den Inhalt, die Form und die Gültigkeitsdauer der Herkunftsnachweise ... müssen, 4. die Ausgestaltung des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 Absatz 4 und des Regionalnachweisregisters nach § 79a Absatz 4 zu regeln sowie festzulegen, ... sowie Löschungsfristen festgelegt werden müssen, 5. abweichend von § 79 Absatz 7 und von § 79a Absatz 10 zu regeln, dass Herkunftsnachweise oder Regionalnachweise ... Zahlung nach § 19 in Anspruch genommen wird; hierbei kann insbesondere abweichend von § 79 Absatz 1 auch die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für diesen Strom an die ...
Artikel 12 EEAusG Änderung der Herkunftsnachweisverordnung ... „(1) Das Umweltbundesamt betreibt das Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § ... von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 3. Voraussetzungen für die ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung ... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79 , 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen ... (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, oder". (29) In § 79 Absatz 7 und § 92 Nummer 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das ...
Zitate in aufgehobenen TitelnAnlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017) ... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79 , 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und ...
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2147; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
§ 2 HkRNDV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2017) ... selbst Nutzerinnen oder Nutzer sein; 5. Register: Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; 6. Registerteilnehmerin oder ... 7. Registerverwaltung: das Umweltbundesamt als zuständige Stelle gemäß § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; 8. Umweltgutachter oder ...
§ 27 HkRNDV Datenübermittlung (vom 01.01.2017) ... und Ernährung; 2. soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der in § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Aufgabe und zur Erfüllung der ...
Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung (HkRNV)
V. v. 28.11.2011 BGBl. I S. 2447; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
§ 1 HkRNV Herkunftsnachweisregister (vom 01.01.2017) ... Das Umweltbundesamt betreibt das Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § ...
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