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§ 7 - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 18.08.2006; FNA: 402-40 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 18.08.2006; FNA: 402-40 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 7 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.
(2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam.
(3) Eine Benachteiligung nach Absatz 1 durch Arbeitgeber oder Beschäftigte ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten.
Zitierungen von § 7 AGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 AGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 AGG Ausschreibung
... Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden. ...
§ 12 AGG Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
... Absatz 1. (3) Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ... (4) Werden Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte nach § 7 Abs. 1 benachteiligt, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und ...
§ 15 AGG Entschädigung und Schadensersatz
... (6) Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, ...
§ 18 AGG Mitgliedschaft in Vereinigungen
... (2) Wenn die Ablehnung einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 darstellt, besteht ein Anspruch auf Mitgliedschaft oder Mitwirkung in den in Absatz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
Artikel 3 EUGleichbUmsG Änderungen in anderen Gesetzen
... eines Rechts wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, wenn diese Personen kraft Satzung oder Vollmacht ...
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