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§ 7 - Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
Artikel 1 V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 06.11.2007; FNA: 752-6-11 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 06.11.2007; FNA: 752-6-11 Elektrizität und Gas
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§ 7 Regulierungsformel
Die Bestimmung der Erlösobergrenzen für die Netzbetreiber erfolgt in Anwendung der jeweiligen Regulierungsformel in Anlage 1.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung V. v. 14. September 2016 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 17. September 2016
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Frühere Fassungen von § 7 ARegV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.09.2016 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 14.09.2016 BGBl. I S. 2147 |
aktuell vorher | 30.12.2011 | Artikel 2 Zweites Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3034 |
aktuell | vor 30.12.2011 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 ARegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ARegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ARegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ARegV Erlösobergrenzen (vom 01.04.2022)
... Die Erlösobergrenzen werden nach Maßgabe der §§ 5 bis 17, 19, 22 und 24 bestimmt. (2) Die Erlösobergrenze ist für ...
§ 30 ARegV Fehlende oder unzureichende Daten
... nach § 4 Abs. 1, insbesondere für die Anwendung der Regulierungsformel nach § 7 und zur Durchführung des Effizienzvergleichs nach den §§ 12 bis 14 notwendigen ...
Anlage 1 ARegV (zu § 7) *) (vom 31.07.2021)
... Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 erfolgt in der ersten Regulierungsperiode nach der folgenden Formel: (Formel ... Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 nach der folgenden Formel: (Formel BGBl. I 2011 S. 3035) EOt = ... Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 17 für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen nach der folgenden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 ARegVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen nach der folgenden ... Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 17 für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen nach der folgenden ...
Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 693
Artikel 3 GasNZVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... ersten vier Kalenderjahre der ersten Regulierungsperiode." 7. Anlage 1 (zu § 7 ) wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort erfolgt" ... Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 nach der folgenden Formel: EOt = KAdnb,t + ( KAvnb,0 + ( 1 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
Artikel 1 2. ARegVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen anzuwenden." 5. In § 7 wird nach den Wörtern „in Anwendung der" das Wort „jeweiligen" ... Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen nach der folgenden ...
Zweites Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3034, 2012 I 131
Artikel 2 2. EnWNG Änderung der Anreizregulierungsverordnung (vom 30.12.2011)
... (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Regulierungsformel Die Bestimmung ... wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Regulierungsformel Die Bestimmung der Erlösobergrenzen für die Netzbetreiber ... den nach § 24 ermittelten gemittelten Effizienzwert." 5. Anlage 1 zu § 7 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 7) Die Festsetzung der ... 5. Anlage 1 zu § 7 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 7 ) Die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 erfolgt in ... 1 (zu § 7) Die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 erfolgt in der ersten Regulierungsperiode nach der folgenden Formel: EOt ... Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 nach der folgenden Formel: EOt = KAdnb,t + (KAvnb,0 + (1 - ...
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