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§ 7 - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMFBDGAnO)

A. v. 26.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 219
Geltung ab 04.07.2024; FNA: 2031-4-43 Disziplinarrecht

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 4. Juli 2024 BMFBDGAnO

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig ist von diesem Zeitpunkt an die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. September 2020 (BGBl. I S. 2066) nur noch auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren anzuwenden.