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§ 7 - Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds, der Beihilfe und der Unterhaltssicherung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgWidVertrAnO)
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 7 ändert mWv. 1. Juni 2017 BMVgWidVertrAnO
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundesministers der Verteidigung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds, der Beihilfe und der Unterhaltssicherung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 245) außer Kraft.
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