1Im Prüfungsteil „Projektmanagement" hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, komplexe Projektaufgaben selbständig zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen.
2In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
- 1.
- Projektvorbereitung:
- a)
- Erarbeiten, Vervollständigen oder Prüfen von Projektkalkulationen,
- b)
- Ermitteln des Personal- und Materialaufwands inklusive der notwendigen Ausstattung,
- c)
- Festlegen und Beschaffen der geeigneten Produktionstechnik,
- d)
- Dokumentieren des geplanten Workflows und des zugehörigen Zeitplans,
- e)
- Planen von sicherheits- und qualitätswirksamen Aktivitäten,
- f)
- Bewerten von Projektalternativen,
- g)
- Festlegen des Einsatzes von Archivmaterial,
- h)
- Sicherstellen der Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten;
- 2.
- Projektrealisation:
- a)
- Zusammenstellen und Disponieren geeigneter Produktionsteams,
- b)
- Unterweisen des internen und externen Personals,
- c)
- Planen und Disponieren des Material- und Technikeinsatzes,
- d)
- Inbetriebnehmen von Produktionssystemen,
- e)
- Organisieren des Datenmanagements,
- f)
- Gewährleisten der Einhaltung des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes,
- g)
- Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Zwischenpräsentationen und Kundengesprächen,
- h)
- Nachkalkulieren und Einarbeiten von Änderungen,
- i)
- Anwenden von Controllinginstrumenten zur Überwachung von Budgets, Terminen und Qualitätszielen,
- j)
- Vorhalten von Havarielösungen;
- 3.
- Projektabschluss:
- a)
- Durchführen von Projektabnahmen,
- b)
- Prüfen der Nachkalkulation und Veranlassen der Rechnungslegung,
- c)
- Sicherstellen der Aufbereitung, Verwaltung und Archivierung von produziertem Material,
- d)
- Überprüfen der Beachtung von Urheber-, Verwertungs- und Persönlichkeitsrechten,
- e)
- Kontrolle der Wartung und Pflege der Technik,
- f)
- Einleiten von Maßnahmen der Schadensabwicklung.