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§ 7 - Energiestatistikgesetz (EnStatG)
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 392 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 80 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 10.03.2017; FNA: 708-34 Wirtschaftsstatistik
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Geltung ab 10.03.2017; FNA: 708-34 Wirtschaftsstatistik
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§ 7 Erhebungen über Flüssiggas, Klärgas, Klärschlamm, Tiefengeothermie, Biokraftstoffe, Mineralöl und Mineralölerzeugnisse
§ 7 wird in 5 Vorschriften zitiert
1Die Erhebungen erfassen, jeweils bezogen auf das Inland, jährlich für das Vorjahr
- 1.
- bei allen Unternehmen, die jährlich mindestens 100 Tonnen Flüssiggas an Letztverbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, länderweise die abgegebene Menge von Flüssiggas, getrennt nach Abnehmergruppen,
- 2.
- bei allen Betreibern von Anlagen, die Klärgas erzeugen oder Klärschlamm zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme einsetzen, Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Menge des gewonnenen Klärgases und die Menge des gewonnenen Klärschlamms zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme, getrennt nach Energiegehalt,
- b)
- die Menge des genutzten Klärgases, getrennt nach Verwendungsarten,
- c)
- die Menge des abgegebenen Klärgases, getrennt nach Abnehmergruppen,
- d)
- die Menge der aus Klärgas und Klärschlamm erzeugten und abgegebenen Elektrizität und Wärme,
- e)
- die installierte elektrische Nettonennleistung und thermische Nettonennleistung der Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme,
- 3.
- bei allen Betreibern von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Art und die Leistung der Anlagen,
- b)
- die Menge der erzeugten Wärme und Elektrizität, getrennt nach Verwendungsarten,
- c)
- die Menge der abgegebenen Wärme und Elektrizität, getrennt nach Abnehmergruppen,
- 4.
- bei allen Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Biokraftstoffen Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Art und die Leistung der Anlagen,
- b)
- die Menge der eingesetzten Bioenergieträger, jeweils getrennt nach Art und Herkunft aus dem In- und Ausland,
- c)
- die Menge der erzeugten Biokraftstoffe, getrennt nach Arten,
- d)
- die Menge der eingeführten und die Menge der ausgeführten Biokraftstoffe, getrennt nach Arten,
- e)
- die Menge der abgegebenen Biokraftstoffe, getrennt nach Arten,
- 5.
- bei allen Unternehmen, die Mineralöl fördern oder Mineralölerzeugnisse herstellen oder herstellen lassen, Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Menge des geförderten Mineralöls,
- b)
- die eingesetzte Menge von Mineralöl, von zur Verarbeitung bestimmten Mineralölerzeugnissen und von sonstigen Einsatzstoffen in Verarbeitungsanlagen,
- c)
- die zur Herstellung von Mineralölerzeugnissen eigenverbrauchte Menge an Mineralöl und Mineralölerzeugnissen,
- d)
- die Menge der hergestellten Mineralölerzeugnisse,
- e)
- die Bestandsmengen von Mineralöl und Mineralölerzeugnissen,
- 6.
- bei allen Unternehmen, die Heizöle oder Flugkraftstoffe an Letztverbraucher abgeben, länderweise die Menge der abgesetzten Mineralölerzeugnisse, getrennt nach Erzeugnissen und Abnehmergruppen.
Zitierungen von § 7 EnStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EnStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 EnStatG Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche
... Klärschlamm, Tiefengeothermie, Biokraftstoffe, Mineralöl und Mineralölerzeugnisse ( § 7 ) sowie 6. über die Energieverwendung einschließlich der erneuerbaren ...
§ 3 EnStatG Erhebungen in der Elektrizitätswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
... die Brennstoffe oder Wasserkraft als Energieträger einsetzen, soweit sie nicht nach § 7 Satz 1 Nummer 2 oder 3 erfasst werden, Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen: a) die Menge der erzeugten ... von 1 Megawatt elektrisch einschließlich der KWK-Anlagen, soweit sie nicht nach § 7 Satz 1 Nummer 2 oder 3 erfasst werden, jährlich für das Vorjahr Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen: ...
§ 10 EnStatG Auskunftspflicht
... die Erhebung nach § 6 die Leitungen der Unternehmen, 8. für die Erhebung nach § 7 Satz 1 Nummer 1 die Leitungen der Unternehmen, die Flüssiggas an Letztverbraucher oder Wiederverkäufer ... an Letztverbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, 9. für die Erhebungen nach § 7 Satz 1 Nummer 2 bis 4 die Leitungen der Unternehmen, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen, die die Anlagen ... sonstigen Einrichtungen, die die Anlagen betreiben, 10. für die Erhebungen nach § 7 Satz 1 Nummer 5 die Leitungen der Unternehmen, die Mineralöl fördern oder Mineralölerzeugnisse ... herstellen oder herstellen lassen, 11. für die Erhebungen nach § 7 Satz 1 Nummer 6 die Leitungen der Unternehmen, die Heizöle oder Flugkraftstoffe an Letztverbraucher ...
§ 12 EnStatG Verordnungsermächtigung (vom 26.11.2019)
... Zustimmung des Bundesrates für die nach den §§ 3, 4 Absatz 3, den §§ 5, 7 und 8 durchzuführenden Erhebungen 1. die Durchführung einer Erhebung oder die ...
§ 13 EnStatG Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
... (5) Die für die Genehmigung oder Förderung der in den §§ 3 bis 8 genannten Anlagen zuständigen Behörden übermitteln den statistischen ...
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