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§ 7 - Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
§ 7 Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse
§ 7 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Die Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse erfolgt
- 1.
- im Vergleichswertverfahren bei Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von Vergleichspreisen, Vergleichsfaktoren und Indexreihen,
- 2.
- im Ertragswertverfahren bei Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von marktüblich erzielbaren Erträgen und Liegenschaftszinssätzen und
- 3.
- im Sachwertverfahren bei Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von Sachwertfaktoren.
(2) Lassen sich die allgemeinen Wertverhältnisse bei Verwendung der Daten nach Absatz 1 auch durch eine Anpassung nach § 9 Absatz 1 Satz 2 nicht ausreichend berücksichtigen, ist zur Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts eine Marktanpassung durch marktübliche Zu- oder Abschläge erforderlich.
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Zitierungen von § 7 ImmoWertV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ImmoWertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ImmoWertV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 ImmoWertV Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des Verkehrswerts
... vorläufigen Verfahrenswerts und des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts sind § 7 und § 8 Absatz 2 zu beachten; bei der Ermittlung des Verfahrenswerts ist § 8 Absatz 3 zu ...
§ 24 ImmoWertV Grundlagen des Vergleichswertverfahrens
... (3) Der marktangepasste vorläufige Vergleichswert entspricht nach Maßgabe des § 7 dem vorläufigen Vergleichswert. (4) Der Vergleichswert ergibt sich aus dem ...
§ 27 ImmoWertV Grundlagen des Ertragswertverfahrens
... (3) Der marktangepasste vorläufige Ertragswert entspricht nach Maßgabe des § 7 dem vorläufigen Ertragswert. (4) Der Ertragswert ergibt sich aus dem ...
§ 35 ImmoWertV Grundlagen des Sachwertverfahrens
... angepassten Sachwertfaktor im Sinne des § 39. Nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 kann zusätzlich eine Marktanpassung durch marktübliche Zu- oder Abschläge ...
§ 49 ImmoWertV Vergleichswertverfahren für das Erbbaurecht
... marktangepasste vorläufige Vergleichswert des Erbbaurechts entspricht nach Maßgabe des § 7 dem vorläufigen Vergleichswert des Erbbaurechts. (4) Der Vergleichswert des ...
§ 51 ImmoWertV Vergleichswertverfahren für das Erbbaugrundstück
... vorläufige Vergleichswert des Erbbaugrundstücks entspricht nach Maßgabe des § 7 dem vorläufigen Vergleichswert des Erbbaugrundstücks. (4) Der Vergleichswert ...
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