Artikel 7 - Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)

Artikel 7 Änderung des Implantateregistergesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2022 IRegG § 17

§ 17 Absatz 4 Satz 2 des Implantateregistergesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2494), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1309) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
§ 290 Absatz 3 Satz 5 und § 362 Absatz 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 7 KHPflEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 KHPflEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHPflEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Medizinforschungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Artikel 11a MedFoG Änderung des Implantateregistergesetzes
... Implantateregistergesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2494), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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