Die
Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), die zuletzt durch Artikel 6 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 2 Nummer 2 wird das Wort „Leistungsbewertungsprüfung" durch die Wörter „Verwendung in einer Leistungsstudie" ersetzt.
- 2.
- In § 5 Absatz 2 Satz 1 Angabe der nach werden „Verordnung (EU) 2017/745" die Wörter „oder Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746" eingefügt.