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§ 7 - Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung (RevierjagdMeisterPrV)

V. v. 09.04.2019 BGBl. I S. 499 (Nr. 14)
Geltung ab 30.04.2019; FNA: 806-22-4-7 Berufliche Bildung

§ 7 Schriftliche Prüfung



(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 4 Absatz 3.

(2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.

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Zitierungen von § 7 RevierjagdMeisterPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 RevierjagdMeisterPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RevierjagdMeisterPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 RevierjagdMeisterPrV Struktur der Prüfung
... 1. einem Arbeitsprojekt nach § 6 sowie 2. einer schriftlichen Prüfung nach § 7 ...
§ 17 RevierjagdMeisterPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... einzelnen Prüfungsteilen nach § 3 oder von Prüfungen nach den §§ 6 und 7 , den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 ist § 56 Absatz 2 des ...
§ 18 RevierjagdMeisterPrV Bewertungen in den Prüfungen
... der Bewertung des Arbeitsprojektes (§ 6) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung ( § 7 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Prüfungsteils = ((Note des ...
§ 19 RevierjagdMeisterPrV Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis
... wenn 1. eine der Leistungen in den Prüfungen nach den §§ 6 und 7 , den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 mit „ungenügend" ... 1. die Ergebnisse der Leistungen aus den einzelnen Prüfungen nach den §§ 6 und 7 , den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16, die Ergebnisse der ...
§ 20 RevierjagdMeisterPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... Wurden eine oder zwei der Prüfungen nach den §§ 7 , 11 und 15 schlechter als mit „ausreichend" bewertet, ist auf Antrag des Prüflings ...
§ 21 RevierjagdMeisterPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... Prüfungsteilen nach § 3 und in einzelnen Prüfungen nach den §§ 6 und 7 , den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 zu befreien, wenn 1. die ...