(1) 1Mehrere klageberechtigte Stellen können gemeinschaftlich gegen einen Unternehmer klagen. 2Mehrere Unternehmer können gemeinschaftlich verklagt werden.
... von mindestens 50 Verbrauchern abhängen können. Im Fall des § 7 Absatz 1 ist die Gesamtzahl der von der gemeinschaftlichen Klage betroffenen Verbraucher ...