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Artikel 7 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
Artikel 7 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 WaffG § 5, § 6, § 20, § 28, § 41, § 43, § 45, § 46, § 56
Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 3 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.
- 2.
- In § 6 Absatz 2 werden die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" und die Wörter „auf seine Kosten" durch die Wörter „auf Kosten der betroffenen Person" ersetzt.
- 3.
- In § 20 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Betroffenen" durch die Wörter „betroffenen Personen" ersetzt.
- 4.
- In § 28 Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter „Speicherung und" gestrichen.
- 5.
- In § 41 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" und das Wort „er" durch das Wort „sie" ersetzt.
- 6.
- In § 43 Absatz 1 werden jeweils die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.
- 7.
- § 45 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „ein Betroffener" durch die Wörter „eine betroffene Person" und das Wort „seine" durch das Wort „ihre" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „Der Betroffene" durch die Wörter „Die betroffene Person" ersetzt.
- 8.
- In § 46 Absatz 4 Satz 2 erster Teilsatz werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt und nach dem Wort „diese" wird das Wort „Wohnung" eingefügt.
- 9.
- In § 56 Satz 2 werden die Wörter „den Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 7 2. DSAnpUG-EU
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. DSAnpUG-EU selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
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