1Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet anlassbezogener Überprüfungsmaßnahmen regelmäßig, ob die Verpflichtungen aus der Erlaubnis nach
§ 6 eingehalten werden.
2Zudem überprüft es regelmäßig, ob der Erlaubnisinhaber die Bedingungen und Voraussetzungen für die Erlaubnis weiterhin erfüllt.
3Die regelmäßigen Überprüfungsmaßnahmen werden innerhalb von drei Jahren nach der letzten Überprüfungsmaßnahme oder der Neuerteilung durchgeführt.
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V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... b) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 7a Überprüfung der Erlaubnis". c) Die Angaben zu den §§ 8, 9, ... 221 der Abgabenordnung bleibt unberührt." 8. Nach § 7 wird folgender § 7a wird eingefügt: „§ 7a Überprüfung der Erlaubnis ... 8. Nach § 7 wird folgender § 7a wird eingefügt: „ § 7a Überprüfung der Erlaubnis Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 7a , 8 und 9 entsprechend." f) Absatz 7 wird wie folgt geändert: ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 7a , 8 und 9 entsprechend." 19. § 18 wird wie folgt ... Für die Überprüfung der Erlaubnis und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 7a und 9 entsprechend." 23. In § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 wird jeweils ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 7a , 8 und 9 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Empfänger im Einzelfall nach ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 7a , 8 und 9 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Versender im Einzelfall nach § ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 7a , 8 und 9 entsprechend. Die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt, wenn die Erlaubnis für ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 7a , 8 und 9 entsprechend." 59. In § 60 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 und Satz ...