1Das Bundesamt kann in begründeten Einzelfällen zur Abwehr konkreter, erheblicher Gefahren für informationstechnische Systeme einer Vielzahl von Nutzern, die von Telemedienangeboten von Anbietern von Telemedien im Sinne des
§ 2 Absatz 2 Nummer 1 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes ausgehen, die durch ungenügende technische und organisatorische Vorkehrungen im Sinne des
§ 19 Absatz 4 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes unzureichend gesichert sind und dadurch keinen hinreichenden Schutz bieten vor
- 1.
- unerlaubten Zugriffen auf die für diese Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen oder
- 2.
- Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,
gegenüber dem jeweiligen Anbieter von Telemedien im Sinne des
§ 2 Absatz 2 Nummer 1 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes anordnen, dass dieser die jeweils zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands seiner Telemedienangebote erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreift, um den ordnungsgemäßen Zustand seiner Telemedienangebote herzustellen.
2Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden der Länder bleibt im Übrigen unberührt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 14 BSIG Bußgeldvorschriften (vom 28.05.2021) ... a) § 5b Absatz 6, § 7c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 7c Absatz 3, § 7d , oder § 8a Absatz 3 Satz 5, b) § 7a Absatz 2 Satz 1 oder c) ...
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982, 2022 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304
Artikel 1 2. ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes ... 2 gilt entsprechend." 11. Nach § 7a werden die folgenden §§ 7b bis 7d eingefügt: „§ 7b Detektion von Sicherheitsrisiken für die Netz- ... 30. Juni des Folgejahres über die Gesamtzahl der angeordneten Datenumleitungen. § 7d Anordnungen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von Telemediendiensten Das ... a) § 5b Absatz 6, § 7c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 7c Absatz 3, § 7d , oder § 8a Absatz 3 Satz 5, b) § 7a Absatz 2 Satz 1 oder c) ...