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§ 7e - Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
Geltung ab 18.10.2008; FNA: 660-4 Bundesbürgschaften
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Geltung ab 18.10.2008; FNA: 660-4 Bundesbürgschaften
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§ 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
1Die §§ 7 bis 7d gelten entsprechend für Kapitalmaßnahmen, insbesondere die Ausgabe neuer Aktien gegen Hingabe von Einlagen aus von dem Fonds eingegangenen stillen Gesellschaften oder zur Beschaffung von Mitteln zum Zweck der Rückgewähr solcher Einlagen, im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8, 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes, wenn die neuen Aktien aus der Kapitalmaßnahme auch oder ausschließlich durch Dritte gezeichnet werden. 2Dies gilt insbesondere, wenn durch die Kapitalmaßnahmen die Voraussetzung für eine Maßnahme nach § 6 oder § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes geschaffen werden soll.
Text in der Fassung des Artikels 2 Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG) G. v. 27. März 2020 BGBl. I S. 543 m.W.v. 28. März 2020
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Frühere Fassungen von § 7e WStBG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.03.2020 | Artikel 2 Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG) vom 27.03.2020 BGBl. I S. 543 |
aktuell vorher | 15.12.2010 | Artikel 5 Restrukturierungsgesetz vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1900 |
aktuell vorher | 23.07.2009 | Artikel 3 Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom 17.07.2009 BGBl. I S. 1980 |
aktuell vorher | 09.04.2009 | Artikel 2 Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) vom 07.04.2009 BGBl. I S. 725 |
aktuell | vor 09.04.2009 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7e WStBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7e WStBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WStBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7f WStBG Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen (vom 28.03.2020)
... oder einer anderen Stabilisierungsmaßnahme im Sinne der §§ 7 bis 7b und 7e besteht auch dann, wenn Beschlüsse der Hauptversammlung des Unternehmens, insbesondere ...
§ 9 WStBG Sinngemäße Anwendung bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäischen Gesellschaften (SE) und Genossenschaften (vom 28.03.2020)
... auf Aktien oder der Europäischen Gesellschaft (SE) verfasst sind, gelten die §§ 5 bis 8 sinngemäß. (2) Der Fonds kann Mitglied von Unternehmen ...
§ 9a WStBG Vorgaben für Stabilisierungsmaßnahmen bei als GmbH verfassten Unternehmen (vom 17.07.2020)
... Unternehmenswertes. Der Ausschluss wird mit Beschlussfassung wirksam. (4) Die §§ 7e , 7f und 8 gelten entsprechend. --- *) Anm. d. Red.: Das Gesetz heißt ...
Zitat in folgenden Normen
Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
§ 29 EnSiG Erleichterungen zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen (vom 24.12.2022)
... Satz 1 und 3 des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes, 3. abweichend von § 7e des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes folgende Regelung: „Die §§ 7 bis 7d Satz 1 und 3 des ... Gesellschaft (SE) verfasst sind, gelten die §§ 5 bis 7d Satz 1 und 3, die §§ 7e , 7f Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 2 und § 8 ... der Maßgabe, dass Absatz 4 in folgender Fassung anzuwenden ist: „(4) Die §§ 7e , 7f Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 2 und § 8 gelten ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 45 KWG Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität (vom 01.01.2023)
... Anteilsinhaberversammlung des Instituts, die Kapitalmaßnahmen betreffen, die §§ 7 bis 7f, 9, 10, 12, 13 und 15 des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes entsprechend. ...
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 125 SAG Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger (vom 28.12.2020)
... oder über Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz die §§ 7 bis 7b, 7d, 7e , 8 bis 11, 12 Absatz 1 bis 3, die §§ 14, 15 und 17 bis 19 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
G. v. 07.04.2009 BGBl. I S. 725
Artikel 2 FMStErgG Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS"
... Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen § 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer ... Weise ausgeübt haben." 5. Nach § 7 werden folgende §§ 7a bis 7e eingefügt: „§ 7a Bedingtes Kapital (1) Eine bedingte ... der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eines vom Fonds beherrschten Unternehmens. § 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme ...
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 4 GasVReG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... Satz 1 und 3 des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes, 3. abweichend von § 7e des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes folgende Regelung: „Die §§ 7 bis 7d Satz 1 und 3 des ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 3 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... 2009" durch die Angabe „31. Dezember 2010" ersetzt. 2. In § 7e Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2009" durch die Angabe „31. Dezember ...
Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 2 RStruktG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Rechtsträgers über Kapitalmaßnahmen die §§ 7 bis 7b, 7d, 7e , 8 bis 11, 12 Absatz 1 bis 3, §§ 14, 15 und 17 bis 19 des ...
Artikel 5 RStruktG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 7e wird folgende Angabe eingefügt: „§ 7f Zusammenhang mit ... Beschlüssen nach den §§ 7f und 15 entgegen." 5. § 7e wird wie folgt gefasst: „§ 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im ... und 15 entgegen." 5. § 7e wird wie folgt gefasst: „§ 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme ... Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes geschaffen werden soll." 6. Nach § 7e wird folgender § 7f eingefügt: „§ 7f Zusammenhang mit ... oder einer anderen Stabilisierungsmaßnahme im Sinne der §§ 7 bis 7b und 7e besteht auch dann, wenn Beschlüsse der Hauptversammlung des Unternehmens, insbesondere ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
... der Anteilsinhaberversammlung des Instituts, die Kapitalmaßnahmen betreffen, die §§ 7 bis 7f, 9, 10, 12, 13 und 15 des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ...
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eines vom Fonds beherrschten Unternehmens. § 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme ... oder einer anderen Stabilisierungsmaßnahme im Sinne der §§ 7 bis 7b und 7e besteht auch dann, wenn Beschlüsse der Hauptversammlung des Unternehmens, insbesondere ... auf Aktien oder der Europäischen Gesellschaft (SE) verfasst sind, gelten die §§ 5 bis 8 sinngemäß. (2) Der Fonds kann Mitglied von Unternehmen werden, die in ... Unternehmenswertes. Der Ausschluss wird mit Beschlussfassung wirksam. (4) Die §§ 7e , 7f und 8 gelten entsprechend. § 9b GmbH & Co. KG und KG Für ...
Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Artikel 2 2. FMStG Änderung des Kreditwesengesetzes
... der Anteilsinhaberversammlung des Instituts über Kapitalmaßnahmen die §§ 7 bis 7f, 9, 11, 11a, 14 und 15 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes entsprechend. ...
Artikel 3 2. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... durchzuführen." 9. In § 9 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 8" durch die Angabe „§§ 5 bis 8" ersetzt. 10. Nach § ... 9 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 8" durch die Angabe „§§ 5 bis 8" ersetzt. 10. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: ...
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