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§ 80 - Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 80 Ausschluss der Beschwerde
Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz und über Maßnahmen zum Vollzug der Abschiebungsandrohung (§ 34) oder der Abschiebungsanordnung (§ 34a) nach dem Aufenthaltsgesetz können vorbehaltlich des § 133 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Rückführungsverbesserungsgesetz G. v. 21. Februar 2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 m.W.v. 27. Februar 2024
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Frühere Fassungen von § 80 AsylG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.02.2024 | Artikel 2 Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 |
aktuell vorher | 28.08.2007 (08.09.2008) | Bekanntmachung der Neufassung des Asylverfahrensgesetzes vom 02.09.2008 BGBl. I S. 1798 |
aktuell | vor 28.08.2007 (08.09.2008) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 80 AsylG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 80 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AsylG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes
... 4" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 4" und wird die Angabe „ § 80 Abs. 5" durch die Angabe „§ 80 Absatz 5" ersetzt. 14. In § 38 ... Absatz 1 Nummer 4" und wird die Angabe „§ 80 Abs. 5" durch die Angabe „ § 80 Absatz 5" ersetzt. 14. In § 38 Absatz 2 werden nach dem Wort ... den abgelehnten Richter" eingefügt. b) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 80 Abs. 5" durch die Angabe „§ 80 Absatz 5" ersetzt. c) Folgender ... b) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 80 Abs. 5" durch die Angabe „ § 80 Absatz 5" ersetzt. c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes
... werden. Der Ausländer ist auf diese Rechtsfolgen hinzuweisen." 14. In § 80 werden nach dem Wort „Gesetz" die Wörter „und über Maßnahmen zum ...
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