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§ 80 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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§ 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster



Bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 dürfen Fiktionsbescheinigungen, die nicht nach § 11 Absatz 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU in Verbindung mit § 81 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt werden, auch mit Trägervordrucken nach dem Muster ausgestellt werden, das in dem bis zum 3. Dezember 2020 geltenden Recht vorgesehen war.



 
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Frühere Fassungen von § 80 AufenthV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.12.2020Artikel 1 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
aktuell vorher 19.12.2019Artikel 1 Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften
vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2585
aktuell vorher 23.01.2019Artikel 1 Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 14.01.2019 BGBl. I S. 10
aktuell vorher 01.03.2017Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 15.02.2017 BGBl. I S. 162
aktuell vorher 01.11.2014 (08.07.2015)Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 02.07.2015 BGBl. I S. 1110
aktuell vorher 01.11.2014 (10.03.2015)Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 03.03.2015 BGBl. I S. 218
aktuell vorher 01.09.2011Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 22.07.2011 BGBl. I S. 1530
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 80 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 80 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 18. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für bestimmte ... geändert: a) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem ... im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster". b) Nach der Angabe zu § 80 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 80a Übergangsregelungen ... 1 auf der Rückseite des Aufenthaltsdokuments-GB einträgt." 6. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für bestimmte ... einträgt." 6. § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem ... das in dem bis zum 3. Dezember 2020 geltenden Recht vorgesehen war." 7. Nach § 80 wird folgender § 80a eingefügt: „§ 80a Übergangsregelungen ...

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
B. v. 02.07.2015 BGBl. I S. 1110
Berichtigung PassVuAufenthVÄndVBer
...  1. Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen: a) In Nummer 2 ist § 80 Satz 2 zu streichen. b) Folgende Nummer 3 ist anzufügen: „3. ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden". d) In der Angabe zu § 80 werden die Wörter „nach Inkrafttreten dieser Verordnung" gestrichen.  ... die Angabe „Nr. 2" durch die Angabe „Nr. 3" ersetzt. 34. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsvorschriften für die ... 3" ersetzt. 34. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung von Vordrucken Für die ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011)
... der Datenübermittlung im Ausländerwesen". g) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 (weggefallen)". 2. § 28 ... g) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 (weggefallen)". 2. § 28 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... nicht rechtzeitig beantragt." 29. In § 79 wird die Angabe „§§ 80 bis 82" durch die Angabe „§§ 81 und 82" ersetzt. 30. § ... bis 82" durch die Angabe „§§ 81 und 82" ersetzt. 30. § 80 wird aufgehoben. 31. Die Anlage D wird wie folgt geändert: a) Die ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
Artikel 1 17. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Stelle" durch die Wörter „den Verantwortlichen" ersetzt. 18. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die ... ersetzt. 18. § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern (1) Europäische ...

Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 218, 1110
Artikel 2 PassVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.11.2014)
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst: „Übergangsvorschrift für die Verwendung von ... für die Verwendung von Vordrucken". 2. Nach § 79 wird folgender § 80 eingefügt: „§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung ... 2. Nach § 79 wird folgender § 80 eingefügt: „§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung von Vordrucken Vordrucke für ...

Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2585
Artikel 1 AufenthRAnpV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Drittstaatenangehörige (ABl. L 157 vom 15.6.2002, S. 1)" gestrichen. 2. Dem § 80 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Klebeetiketten für ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162
Artikel 2 2. PassVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern". 2. § 80 wird wie ... 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern". 2. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die ... von Mustern". 2. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern Geht ein Antrag auf ...