§ 835 Überweisung einer Geldforderung
(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen.
(2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen seiner Forderung an den Schuldner als befriedigt anzusehen ist.
(3)
1Die Vorschriften des
§ 829 Abs. 2, 3 sind auf die Überweisung entsprechend anzuwenden.
2Wird ein bei einem Kreditinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst einen Monat nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden; ist künftiges Guthaben gepfändet worden, ordnet das Vollstreckungsgericht auf Antrag zusätzlich an, dass erst einen Monat nach der Gutschrift von eingehenden Zahlungen an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden darf.
(4) Wenn nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, dem Gläubiger überwiesen werden, so darf der Drittschuldner erst einen Monat nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen.
Frühere Fassungen von § 835 ZPO
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 314 AO Einziehungsverfügung (vom 01.12.2021) ... eines Vollstreckungsschuldners, der eine natürliche Person ist, angeordnet, so gelten § 835 Absatz 3 Satz 2 und § 900 Absatz 1 der Zivilprozessordnung entsprechend. (4) Wird die Einziehung ... Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitslohn sind, angeordnet, so gilt § 835 Absatz 4 der Zivilprozessordnung ...
BMJ-Vertretungsanordnung (BMJVertrAnO)
A. v. 01.02.2013 BGBl. I S. 167
§ 2 BMJVertrAnO Vertretungsbefugnis ... Bundesrepublik Deutschland als Drittschuldnerin betreffen, insbesondere nach den §§ 828 bis 863 der Zivilprozessordnung oder den §§ 309 bis 321 der Abgabenordnung, soweit das ...
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 01.04.2025) ... auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829 Abs. 1, §§ 835 , 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder § 890 ZPO sowie im Verfahren zur Erwirkung ...
Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Anlage GvKostG (zu § 9) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2022) ... und Überweisungsbeschluss an den Schuldner (§ 829 Abs. 2 Satz 2, auch i.V.m. § 835 Abs. 3 Satz 1 ZPO ) zustellt. 100 Persönliche Zustellung ...
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
G. v. 24.03.1897 RGBl. S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 65 ZVG ... an Zahlungs Statt überwiesen werden. Die Vorschriften der §§ 817, 820, 835 der Zivilprozeßordnung finden entsprechende Anwendung. Der Erlös ist zu hinterlegen. (2) Die ...
Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022) ... 802a bis 802i, 802j Abs. 1 und 3, §§ 802k bis 827, 828 Abs. 2 und 3, §§ 829 bis 837a, 840 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, §§ 841 bis 886, 899 bis 910 der ...
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
§ 1 ZVFV Einführung von Formularen ... auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 4 und 5 eingeführt. (4) Für die Aufstellung ...
§ 2 ZVFV Nutzung der Formulare ... nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung . (2) Vollstreckungsaufträgen an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen ...
§ 6 ZVFV Übergangsregelung (vom 01.09.2024) ... auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung dürfen diejenigen Formulare weiter genutzt werden, die durch diese Verordnung in ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Anhang 2. ZVFVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2 ... und Vermögensrechte
Es ergehen folgende Anordnungen nach § 829 Absatz 1 und § 835 Absatz 1 ZPO :
Die Drittschuldner dürfen, soweit die Forderungen gepfändet sind, an die Schuldner ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1707
Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2466; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 615
Artikel 3 2. NEhelERGG Änderung der Zivilprozessordnung ... 2011 (BGBl. I S. 453) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 835 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ... im Sinne des Satzes 1 gehört auch das Guthaben, das bis zum Ablauf der Frist des § 835 Absatz 4 nicht an den Gläubiger geleistet oder hinterlegt werden darf." bb) ...
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