§ 86 Rechtsbeschwerdegründe
(1) Gegen die in der Hauptsache erlassenen Beschlüsse der Oberlandesgerichte findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
- 1.
- eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist oder
- 2.
- die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert.
(3) 1Über die Zulassung oder Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist in der Entscheidung des Oberlandesgerichts zu befinden. 2Die Nichtzulassung ist zu begründen.
(4) Einer Zulassung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts bedarf es nicht, wenn einer der folgenden Mängel des Verfahrens vorliegt und gerügt wird:
- 1.
- wenn das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
- 2.
- wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
- 3.
- wenn einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
- 4.
- wenn ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,
- 5.
- wenn die Entscheidung auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
- 6.
- wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 50 GKG Bestimmte Beschwerdeverfahren (vom 01.12.2021) ... Entscheidungen der Regulierungsbehörde und über Rechtsbeschwerden (§§ 75 und 86 des Energiewirtschaftsgesetzes oder § 35 Absatz 3 und 4 des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes), 3. über ...
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 01.04.2025) ... und bestimmte Beschwerden Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG , § 35 KSpG und § 24 EU-VSchDG Abschnitt 4 Zulassung der Sprungrevision, ... Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG , § 35 KSpG und § 24 EU-VSchDG Abschnitt 5 Rechtsmittelverfahren des gewerblichen ... Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG , § 35 KSpG und § 24 EU-VSchDG 1230 Verfahren im ... Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG , § 35 KSpG und § 24 EU-VSchDG ...
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 70
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 7 VSchDGEinfG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". bb) Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt ... gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". b) In der Vorbemerkung 1.2.2 wird der Punkt durch ein ... gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". d) Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 ... gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen ... Entscheidungen der Regulierungsbehörde und über Rechtsbeschwerden (§§ 75 und 86 des Energiewirtschaftsgesetzes) und 3. über Beschwerden gegen Verfügungen ... „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". bb) Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 wird wie folgt ... gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". b) In der Vorbemerkung 1.2.2 werden der abschließende Punkt durch ... gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". d) Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 wird wie ... gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". (44) In der Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 der Anlage 1 ...
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