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§ 87a - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

neugefasst durch B. v. 19.03.1991 BGBl. I S. 686; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 340-1 Verfassung und Verfahren der Verwaltungsgerichte
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§ 87a



(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,

1.
über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;

2.
bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;

3.
bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;

4.
über den Streitwert;

5.
über Kosten;

6.
über die Beiladung.

(2) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle der Kammer oder des Senats entscheiden.

(3) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.



 

Zitierungen von § 87a VwGO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87a VwGO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwGO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 100 VwGO (vom 01.07.2021)
... einen Antrag nach Satz 3 entscheidet der Vorsitzende; die Entscheidung ist unanfechtbar. § 87a Absatz 3 gilt entsprechend. (3) Werden die Prozessakten in Papierform geführt, ... die Mitnahme der Akten in die Wohnung oder Geschäftsräume gestattet werden. § 87a Absatz 3 gilt entsprechend. (4) In die Entwürfe zu Urteilen, Beschlüssen und ...
§ 141 VwGO
... die Berufung entsprechend, soweit sich aus diesem Abschnitt nichts anderes ergibt. Die §§ 87a , 130a und 130b finden keine ...
§ 166 VwGO (vom 16.07.2014)
... Stelle des Rechtspflegers der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tritt. (5) § 87a Absatz 3 gilt entsprechend. (6) Gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten nach den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Artikel 12 PKHuBerHÄndG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... des Rechtspflegers der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tritt. (5) § 87a Absatz 3 gilt entsprechend. (6) Gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten nach den ...

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 20 EAkteJEG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... Über einen Antrag nach Satz 3 entscheidet der Vorsitzende; die Entscheidung ist unanfechtbar. § 87a Absatz 3 gilt entsprechend. (3) Werden die Prozessakten in Papierform geführt, wird ... Person die Mitnahme der Akten in die Wohnung oder Geschäftsräume gestattet werden. § 87a Absatz 3 gilt entsprechend." c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und die Wörter ...