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§ 89 - Filmförderungsgesetz (FFG)

§ 89 Förderhilfen



1Die Filmförderungsanstalt gewährt Referenzförderung auf Antrag des Herstellers eines Kurzfilms sowie eines nicht programmfüllenden Kinderfilms, wenn der Film mindestens 15 Referenzpunkte erreicht hat. 2Der Referenzfilm muss die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 45 erfüllen.



 

Zitierungen von § 89 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 89 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 138 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche
... die Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme ( § 89 ), 3. 25 Prozent für die Verleihförderung (§ 102), 4. 20 ...
§ 151 FFG Beendigung der Filmförderung
... Ablauf des 31. Dezember 2027. (3) Förderhilfen nach den §§ 61, 89 und 102 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2028 ... (4) Anträge auf Förderhilfen nach den §§ 61, 89 und 102 müssen bis zum Ablauf des 31. März 2030 gestellt werden. Anträge ...