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§ 8 - Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2728, 2022 I S. 2098; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 20.12.2019, abweichend siehe § 24; FNA: 2129-63 Umweltschutz
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§ 8 Abgabe von Emissionszertifikaten



Der Verantwortliche hat jährlich bis zum 30. September an die zuständige Behörde eine Anzahl von Emissionszertifikaten abzugeben, die der nach § 7 berichteten Gesamtmenge an Brennstoffemissionen im vorangegangenen Kalenderjahr entspricht.

 
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Zitierungen von § 8 BEHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 BEHG Veräußerung von Emissionszertifikaten (vom 01.01.2024)
... bis zum 30. September des jeweiligen Folgejahres zur Erfüllung der Abgabepflicht nach § 8 für das Vorjahr zu dem für dieses Jahr festgelegten Festpreis erwerben. ...
§ 12 BEHG Nationales Emissionshandelsregister (vom 16.11.2022)
... sowie über die von den Verantwortlichen zur Erfüllung der Abgabepflicht nach § 8 abgegebenen Mengen an Emissionszertifikaten werden von der zuständigen Behörde ...
§ 18 BEHG Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
... erfüllten Pflichten des ursprünglichen Verantwortlichen nach den §§ 6 bis 8 . (2) Wird über das Vermögen eines Verantwortlichen das ...
§ 21 BEHG Durchsetzung der Abgabepflicht
... Kommt ein Verantwortlicher seiner Abgabepflicht nach § 8 nicht nach, so setzt die zuständige Behörde für jede Tonne ... nach Satz 1 kann abgesehen werden, wenn der Verantwortliche seiner Abgabepflicht nach § 8 aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen konnte. Hat der Verantwortliche über ... Brennstoffemissionen. Die Schätzung ist Basis für die Abgabepflicht nach § 8 . Die Schätzung unterbleibt, wenn der Verantwortliche im Rahmen der Anhörung ...
 
Zitat in folgenden Normen

BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV)
V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 29; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
§ 6 BEDV Maßgebliche Emissionsmenge
... hat, oder 3. diese Brennstoffe in dem Abrechnungsjahr nicht der Abgabepflicht nach § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes unterlagen. Ist für den Nachweis nach Satz 1 Nummer 2 die Verwendung von ...

Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
§ 10 BEHV Kontoarten
... verzeichnet wird. Es dient der Erfüllung der Abgabepflicht nach § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ; 3. Handelskonto: Konto einer natürlichen oder juristischen Person oder ...
§ 22 BEHV Annullierung abgeschlossener Transaktionen
... Antrag nach Absatz 1 Nummer 2 muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ablauf der Frist nach § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bei der zuständigen Behörde eingehen. Die Fristen nach den Sätzen 1 und 2 ...
§ 23 BEHV Löschung von Emissionszertifikaten
...  (2) Gelöschte Emissionszertifikate werden nicht auf die Abgabeverpflichtung nach § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes  ...
§ 24 BEHV Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung (vom 27.06.2023)
... die ihre Gültigkeit verloren haben und nicht mehr für eine Abgabe gemäß § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Verbindung mit § 27 verwendet werden können, vom Veräußerungskonto auf ein ... Emissionen, die diesem Kalenderjahr zuzuordnen sind, nach Ablauf der Abgabefrist gemäß § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nicht mehr auf Compliance-Konten übertragen werden. (3) Kontoinhaber von ...
§ 26 BEHV Eintragung der Brennstoffemissionen
... 1 zu berichtigen oder einzutragen. (4) Nach Ende der Abgabefrist gemäß § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes kann die zuständige Behörde den Wert gemäß Absatz 1 eintragen oder ...
§ 33 BEHV Veröffentlichung von Informationen
...  2. Angaben über die Erfüllung der Abgabepflicht gemäß § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes durch abgegebene Emissionszertifikate und 3. Daten über eingetragene Emissionen ...
§ 36 BEHV Bereinigter Zusatzbedarf (vom 27.06.2023)
... Kalenderjahr wird von der Menge an Brennstoffemissionen, für die Emissionszertifikate nach § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für das betreffende Kalenderjahr abgegeben worden sind (Abgabemenge), Folgendes abgezogen: ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Artikel 1 1. BEHVÄndV
... Emissionen, die diesem Kalenderjahr zuzuordnen sind, nach Ablauf der Abgabefrist gemäß § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nicht mehr auf Compliance-Konten übertragen werden." b) Folgender Absatz 3 ... Kalenderjahr wird von der Menge an Brennstoffemissionen, für die Emissionszertifikate nach § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für das betreffende Kalenderjahr abgegeben worden sind (Abgabemenge), Folgendes abgezogen: ...