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§ 8 - Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)
Artikel 2 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2970; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-4 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-4 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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§ 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(1) 1Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen; die Verarbeitung ist auch zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat. 2Ein Ersuchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz um Übermittlung personenbezogener Daten darf nur diejenigen personenbezogenen Daten enthalten, die für die Erteilung der Auskunft unerlässlich sind. 3Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden.
(2) 1Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. 2In Individualrechte darf nur nach Maßgabe besonderer Befugnisse eingegriffen werden. 3Im Übrigen darf die Anwendung eines Mittels gemäß Satz 1 keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts steht. 4Die Mittel nach Satz 1 sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen und das Nähere zu Satz 3 regelt. 5Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, das das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.
(3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist.
(4) 1Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen mit seiner Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. 2Der Betroffene ist auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen.
(5) 1Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 2Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.
Text in der Fassung des Artikels 16 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Frühere Fassungen von § 8 BVerfSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 16 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 25.05.2018 | Artikel 2 Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) vom 30.06.2017 BGBl. I S. 2097 |
aktuell vorher | 21.11.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17.11.2015 BGBl. I S. 1938 |
aktuell vorher | 11.01.2007 | Artikel 1 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 05.01.2007 BGBl. I S. 2 |
aktuell | vor 11.01.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 BVerfSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BVerfSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVerfSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BVerfSchG Besondere Formen der Datenerhebung (vom 09.07.2021)
... darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß § 8 Abs. 2 erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß 1. auf diese Weise ... nach § 18 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß § 8 Abs. 2 darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden ...
§ 22 BVerfSchG Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung (vom 30.12.2023)
... erforderlich ist. Darf das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Maßnahme nach § 8 Absatz 2 sowie den §§ 8a bis 9b (besonderes Mittel) nur zur Aufklärung einer qualifiziert ...
§ 23 BVerfSchG Übermittlungsverbot (vom 30.12.2023)
... bei Minderjährigen, c) der Art der Erhebung, insbesondere im Falle des § 8 Absatz 2 , d) drohender, insbesondere verdachtsgegründeter Anschlussmaßnahmen, ...
Zitat in folgenden Normen
BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 5 BNDG Besondere Formen der Datenerhebung (vom 01.01.2022)
... rechtfertigen, daß dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. § 8 Absatz 2 und die §§ 9, 9a und 9b des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind entsprechend ...
§ 12 BNDG Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen (vom 01.01.2022)
... hat im Fall des Absatzes 3 für die gemeinsame Datei in einer Dateianordnung die Angaben nach § 8 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie ...
MAD-Gesetz (MADG)
Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 4 MADG Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (vom 25.05.2018)
... erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten nach § 8 Absatz 2, 4 und 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes , soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere ... Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 1 Absatz 2 zu erheben. § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zustimmung zur Dienstanweisung durch das ...
Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 1 TerrorBekämpfG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... „Nr. 1 bis 3" durch die Angabe „Nr. 1 bis 4" ersetzt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze ... und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. § 8 Abs. 9 und 10 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ... 3 finden keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zweck von Datenerhebungen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 übermittelt ...
Artikel 2 TerrorBekämpfG Änderung des MAD-Gesetzes
... Abschirmdienstes oder seinen Vertreter schriftlich zu stellen und zu begründen. § 8 Abs. 9 Satz 3 bis 11 und Abs. 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende ...
Artikel 3 TerrorBekämpfG Änderung des BND-Gesetzes
... oder seinen Vertreter schriftlich zu stellen und zu begründen. § 8 Abs. 9 Satz 3 bis 11 und Abs. 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende ... oder seinen Vertreter schriftlich zu stellen und zu begründen. § 8 Abs. 9 Satz 3 bis 11 und Abs. 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Artikel 2 DSAnpUG-EU Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... § 9" durch die Angabe „entsprechend § 64" ersetzt. 2. § 8 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die zur ... ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 Nummer 9 wird die Angabe „nach § 8 " durch die Angabe „entsprechend § 83" ersetzt. 8. § 22b ...
Artikel 3 DSAnpUG-EU Änderung des MAD-Gesetzes
... erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten nach § 8 Absatz 2, 4 und 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes , soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere ... personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 1 Absatz 2 zu erheben. § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zustimmung zur Dienstanweisung durch das ...
Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413, 2024 I Nr. 187
Artikel 1 NDRefG I Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (vom 30.12.2023)
... erforderlich ist. Darf das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Maßnahme nach § 8 Absatz 2 sowie den §§ 8a bis 9b (besonderes Mittel) nur zur Aufklärung einer qualifiziert ... bei Minderjährigen, c) der Art der Erhebung, insbesondere im Falle des § 8 Absatz 2 , d) drohender, insbesondere verdachtsgegründeter Anschlussmaßnahmen, ...
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022)
... geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „die Mittel gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes " durch die Wörter „nachrichtendienstliche Mittel" ersetzt. b) In ...
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 1 BVerfSchGuaÄndG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... 4 findet keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zweck von Datenerhebungen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 an Stellen übermittelt werden, von denen die Daten erhoben werden, oder die ... Absatz 4 Satz 5 und 6 in Fällen Anwendung, in denen die Datenerhebung nicht mit den in § 8 Absatz 2 bezeichneten Mitteln ...
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
G. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
Artikel 1 BVerSchZusG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen." 4. § 8 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze ... Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten, die mit den Mitteln nach § 8 Absatz 2 erhoben worden sind, an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbehörden nach § 386 ... ist zur 1. Erfüllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung (§ 8 Absatz 1 Satz 2 und 3), 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den ...
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
Artikel 1 TerrorBekämpfErgG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3409), wird wie folgt geändert: 1. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort ... werden aufgehoben. c) Der bisherige Absatz 13 wird Absatz 5. 2. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Besondere ... 4 findet keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zweck von Datenerhebungen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 übermittelt werden." 7. In § 2 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort ...
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