Tools:
Update via:
Artikel 8 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
Artikel 8 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
Die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S. 27) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- einer Vergütung nach der Sanitätsdienstvergütungsverordnung."
- 2.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „13,45 Euro" durch die Angabe „13,61 Euro" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „15,89 Euro" durch die Angabe „16,08 Euro" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „21,83 Euro" durch die Angabe „22,09 Euro" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „30,05 Euro" durch die Angabe „30,41 Euro" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „29,86 Euro" durch die Angabe „30,22 Euro" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „34,88 Euro" durch die Angabe „35,30 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 8 BBVAnpÄndG 2021/2022
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BBVAnpÄndG 2021/2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpÄndG 2021/2022 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 BBVAnpÄndG 2021/2022 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
... 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 ...
Artikel 17 BBVAnpÄndG 2021/2022 Inkrafttreten
... Artikel 11 tritt mit Wirkung vom 1. März 2021 in Kraft. (3) Die Artikel 2, 5, 8 , 12 und 15 treten mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft. (4) Artikel 3 tritt am 1. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/8_Besoldung_2021_2022.htm