§ 8 Informationspflichten der Verkehrsunternehmen
Beförderer und Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen haben im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten sicherzustellen, dass Reisenden die auf der Internetseite https://www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt enthaltenen Informationen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
interne Verweise§ 13 CoronaEinreiseV Ordnungswidrigkeiten ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 10. entgegen § 8 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Information barrierefrei zur Verfügung gestellt ...
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