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§ 8 - Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV)

V. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 1841 (Nr. 34)
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 2129-59-2 Umweltschutz

§ 8 Anforderungen an die Behandlung von Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung und von Gasentladungslampen sowie deren Fraktionen



(1) 1Bei Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung ist die Lampenfraktion von den anderen zu verwertenden Fraktionen zu trennen. 2Die Trennung ist in der weiteren Behandlung aufrecht zu erhalten. 3Der Quecksilbergehalt der anderen zu verwertenden Fraktionen darf ein halbes Milligramm Quecksilber je Kilogramm Fraktion nicht überschreiten. 4Satz 1 gilt nicht, sofern Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Bezug auf die zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte der Anforderung entgegenstehen.

(2) Aus der gemäß Absatz 1 getrennten Lampenfraktion und aus den Gasentladungslampen, die gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2 Nummer 2 entfernt wurden, sind Quecksilber und Leuchtpulver zu entfernen.

(3) Bei der Aufbereitung der getrennten Lampenfraktionen und der entfernten Gasentladungslampen zur Verwertung darf folgender Quecksilbergehalt nicht überschritten werden:

1.
für Altglas ein Quecksilbergehalt von höchstens fünf Milligramm je Kilogramm Altglas,

2.
für Aluminium-Endkappen ein Quecksilbergehalt von 20 Milligramm je Kilogramm Aluminium-Endkappen sowie

3.
für die sonstigen Fraktionen zur Verwertung ein Quecksilbergehalt von 80 Milligramm je Kilogramm Fraktion.

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Zitierungen von § 8 EAG-BehandV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EAG-BehandV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EAG-BehandV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 EAG-BehandV Eigenüberwachung
... zulässigen Werte nach § 3 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2, § 7 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 sowie § 10 Absatz 2, 3 und 4 überprüfen lässt, und 3. die ... zulässigen Werte nach § 3 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2, § 7 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 sowie § 10 Absatz 2, 3 und 4 hat der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage 1. ...