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§ 8 - Handwerksordnung (HwO k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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§ 8
§ 8 wird in 20 Vorschriften zitiert
(1) 1In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. 2Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Ablegung einer Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach für ihn eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. 3Ein Ausnahmefall liegt auch dann vor, wenn der Antragsteller eine Prüfung auf Grund einer nach § 42 dieses Gesetzes oder § 53 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.
(2) Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem in der Anlage A zu diesem Gesetz aufgeführten Gewerbe gehören; in diesem Fall genügt der Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
(3) 1Die Ausnahmebewilligung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 und des § 1 Abs. 2 erteilt. 2Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen, wenn der Antragsteller ausdrücklich zustimmt. 3Sie hat ihre Stellungnahme einzuholen, wenn der Antragsteller es verlangt. 4Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig ist. 5Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.
(4) Gegen die Entscheidung steht neben dem Antragsteller auch der Handwerkskammer der Verwaltungsrechtsweg offen; die Handwerkskammer ist beizuladen.
Zitierungen von § 8 Handwerksordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HwO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 HwO (vom 16.11.2022)
... (3) In die Handwerksrolle wird ferner eingetragen, wer eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 Abs. 1 oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 50c für das zu ...
§ 7a HwO
... beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. (2) § 8 Abs. 2 bis 4 gilt ...
§ 7b HwO (vom 01.04.2012)
... zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 ...
§ 9 HwO (vom 16.11.2022)
... ist, ausgestaltet sind. In den in Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen bleibt § 8 Abs. 1 unberührt; § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. In den in Satz 1 Nr. 2 ... In den in Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen bleibt § 8 Abs. 1 unberührt; § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. In den in Satz 1 Nr. 2 genannten Fällen ist § 1 Abs. 1 ...
§ 22b HwO (vom 01.08.2024)
... nach § 7a oder § 7b erhalten hat oder c) eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erhalten hat und den Teil IV der ...
§ 50c HwO (vom 01.07.2021)
... dass diese innerhalb von sechs Monaten abgelegt werden kann. (6) § 8 Absatz 2 und 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Im Übrigen sind die Vorschriften des ...
§ 119 HwO *) (vom 01.07.2021)
... (7) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 liegt ein Ausnahmefall nach § 8 Abs. 1 Satz 2 auch dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung für das zu betreibende Handwerk eine ...
§ 124b HwO (vom 01.01.2020)
... Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 7a, 7b, 8 , 9, 22b, 23, 24 und 42v auf andere Behörden oder auf Handwerkskammern zu übertragen. ... 1 umfasst im Falle einer Übertragung von Zuständigkeiten nach den §§ 7a, 7b, 8 und 9 auch die ...
Zitat in folgenden Normen
EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV)
V. v. 18.03.2016 BGBl. I S. 509; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4740
§ 1 EU/EWR HwV Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
... der Handwerksordnung erteilt. Die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Absatz 1 der Handwerksordnung bleibt ...
Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1210
Anlagen SokaSiG
... ... ...
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung
... die Angabe „§ 53 des Berufsbildungsgesetzes" ersetzt. 3. In § 8 Abs. 1 Satz 3 werden die Angabe „§ 42 Abs. 2 dieses Gesetzes" durch die Angabe ... § 7a oder § 7b erhalten hat oder c) eine Ausnahmebewilligung nach § 8 erhalten hat und den Teil IV der Meisterprüfung oder eine gleichwertige andere ... Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 7a, 7b, 8 , 9, 22b, 23, 24 und 42q auf andere Behörden oder auf Handwerkskammern zu übertragen. Die ... Abs. 1 umfasst im Falle einer Ubertragung von Zuständigkeiten nach den §§ 7a, 7b, 8 und 9 auch die Fachaufsicht." 34. Nach Abschnitt III der Anlage D zur ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 3 BQFGEG Änderung der Handwerksordnung
... einer Bewertung ist, oder das Ablegen einer Eignungsprüfung verlangen. (6) § 8 Absatz 2 und 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Im Übrigen sind die Vorschriften des ...
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 9a MEG II Änderung der Handwerksordnung
... Handwerk gestattet ist. In den in Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen bleibt § 8 Abs. 1 unberührt; § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. In den in Satz 1 Nr. 2 genannten ... In den in Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen bleibt § 8 Abs. 1 unberührt; § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. In den in Satz 1 Nr. 2 genannten Fällen ist § 1 Abs. 1 ... geändert: a) In Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe c werden nach der Angabe § 8 " die Wörter oder nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" eingefügt. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Elfte Bauarbeitsbedingungenverordnung (11. BauArbbV)
V. v. 25.03.2020 BAnz AT 30.03.2020 V1
Anlage 4 11. BauArbbV (zu § 2 Absatz 4 Nummer 1, 5 bis 8) Fachliche Geltungsbereiche
... Ausübungsberechtigung nach den §§ 7a, 7b HwO oder einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO ) geleitet oder überwacht werden. Ist der Betriebsinhaber Tischler-/Schreinergeselle oder ...
EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV)
V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3075; aufgehoben durch § 12 V. v. 18.03.2016 BGBl. I S. 509
§ 1 EU/EWR HwV Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
... Anlage A zur Handwerksordnung erteilt. Die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 der Handwerksordnung bleibt unberührt. ...
Hackfleisch-Verordnung (HFlV)
V. v. 10.05.1976 BGBl. I S. 1186; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 10 HFlV Personelle Voraussetzungen
... Personen, die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung im Fleischerhandwerk erfüllen; 3. Personen mit ...
Neunte Bauarbeitsbedingungenverordnung (9. BauArbbV)
V. v. 16.10.2013 BAnz AT 18.10.2013 V1
§ 2 9. BauArbbV Anwendungsausnahmen
... nach den §§ 7a, 7b der Handwerksordnung (HwO) oder einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO) geleitet oder beaufsichtigt werden; 6. die unmittelbar oder mittelbar Mitglied des ...
Anlage 4 9. BauArbbV (zu § 2 Absatz 4 Nummer 1, 5 und 6) Fachliche Geltungsbereiche
... nach den §§ 7a, 7b HwO oder einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO) geleitet oder überwacht werden. Ist der Betriebsinhaber Tischler-/Schreinergeselle oder ...
Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung (BauArbbV10)
V. v. 19.02.2018 BAnz AT 27.02.2018 V1
Anlage 4 BauArbbV10 (zu § 2 Absatz 4 Nummer 1, 5 bis 8) Fachliche Geltungsbereiche
... einer Ausübungsberechtigung nach §§ 7a, 7b HwO oder einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO ) geleitet oder überwacht werden. Ist der Betriebsinhaber Tischler-/ Schreinergeselle oder ...
Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung (12. BauArbbV)
V. v. 23.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V2
Anlage 4 12. BauArbbV (zu § 2 Absatz 4 Nummer 1, 5 bis 8) Fachliche Geltungsbereiche
... Ausübungsberechtigung nach den §§ 7a, 7b HwO oder einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO ) geleitet oder überwacht werden. Ist der Betriebsinhaber Tischler-/Schreinergeselle oder ...
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