§ 8
§ 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b ist ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 8 LTV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 LTV
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung
B. v. 23.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 138
Berichtigung 13. LTVÄndVBer ... 2022 (BGBl. I S. 2826) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nummer 2 ist in § 8 die Angabe „Absatz 1" durch die Angabe „Absatz 4" zu ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung
V. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2826; BGBl. 2024 I Nr. 138
Artikel 1 13. LTVÄndV Änderung der Lotstarifverordnung (vom 01.01.2023) ... A Nummer 1.8 Buchstabe e und f um 20 vom Hundert." 2. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 ... 2. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „ § 8 § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b ist ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr ...
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