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§ 8
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§ 8 - Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV)
V. v. 15.05.2024
BGBl. 2024 I Nr. 162
Geltung ab 01.07.2024; FNA: 751-24-7
Kernenergie
§ 7
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Schlussformel
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
§ 7
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Schlussformel
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