Tools:
Update via:
Artikel 8 - Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
Artikel 8 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Das Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 157 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist."
- 2.
- Dem § 20 wird folgender Absatz 10 angefügt:„(10) § 6 Absatz 3 in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 eingehen."
Zitierungen von Artikel 8 StUmgBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 StUmgBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StUmgBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 11 StUmgBG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 7 und 8 treten am 1. Januar 2018 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
Artikel 6 FamEntlastG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Richtlinie des Bundesministeriums ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/8_StUmgBG_Steuerumgehungsbekampfungsgesetz.htm