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Artikel 8 - Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)

Artikel 8 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 BKGG § 6, § 20

Das Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 157 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist."

2.
Dem § 20 wird folgender Absatz 10 angefügt:

„(10) § 6 Absatz 3 in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 eingehen."



 

Zitierungen von Artikel 8 StUmgBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 StUmgBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StUmgBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 StUmgBG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 7 und 8 treten am 1. Januar 2018 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
Artikel 6 FamEntlastG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Richtlinie des Bundesministeriums ...