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§ 8 - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 220
Geltung ab 24.08.2023; FNA: 7824-10 Tierzucht und Tierhaltung
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Geltung ab 24.08.2023; FNA: 7824-10 Tierzucht und Tierhaltung
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§ 8 Kennzeichnung in Farbe
§ 8 wird in 4 Vorschriften zitiert
Abweichend von § 7 Absatz 2 kann die verpflichtende Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 7 mit mintgrünem Hintergrund verwendet werden.
Zitierungen von § 8 TierHaltKennzG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierHaltKennzG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 TierHaltKennzG Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
... welches Lebensmittel sich die Kennzeichnung bezieht. § 7 Absatz 2 und 6 Satz 1 und § 8 gelten entsprechend. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 dürfen nicht ...
§ 11 TierHaltKennzG Sonderfälle der Kennzeichnung
... kaufmännisch gerundet anzugeben. § 7 Absatz 3 Satz 3, Absatz 6 Satz 1 und § 8 gelten entsprechend. (2) Enthält ein Lebensmittel, das aus mehreren ... 8 Abschnitt II anzugeben. Absatz 1 Satz 2, § 7 Absatz 3 Satz 3, Absatz 6 Satz 1 und § 8 gelten entsprechend. (3) Sind in einer Verpackung mehrere nach § 3 ... 8 Abschnitt I anzugeben. Absatz 1 Satz 2, § 7 Absatz 3 Satz 3, Absatz 6 Satz 1 und § 8 gelten entsprechend. (4) Sind in einer Verpackung ein Anteil nicht ... 8 Abschnitt II anzugeben. Absatz 1 Satz 2, § 7 Absatz 3 Satz 3, Absatz 6 Satz 1 und § 8 gelten ...
§ 21 TierHaltKennzG Freiwillige Kennzeichnung
... im Inland vorliegen. (2) Für die Kennzeichnung gelten die §§ 4 bis 11 entsprechend. (3) Der Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel nach Absatz ...
Anlage 7 TierHaltKennzG (zu § 8) Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in Farbe
... Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 8 : 2. ... 2023 I Nr. 220, S. 31)] 2. Technische Beschreibung der Tierhaltungskennzeichnung nach § 8 : a) Farben Die Kennzeichnung hat vierfarbig zu sein. Die Buchstaben, das ...
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