Artikel 8a - Digital-Gesetz (DigiG)

Artikel 8a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes


Artikel 8a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. März 2024 KHG § 14a

§ 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 406) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe „2025" durch die Angabe „2027" ersetzt.

2.
In Absatz 5 Nummer 4 wird nach der Angabe „Satz 3" die Angabe „und 4" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 8a DigiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8a DigiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DigiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Artikel 2 KHVVG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 8a des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 0. § 2a wird wie folgt ...


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