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1In den Fällen des Absatzes 1 kann die zuständige Behörde eine der Ausbildung entsprechende modularisierte und kompetenzorientierte Gestaltung der staatlichen Prüfung zulassen.
2Dabei kann die Hochschule Teile der staatlichen Prüfung mit Zustimmung der zuständigen Behörde durch Modulprüfungen ganz oder teilweise ersetzen, sofern sie den inhaltlichen Anforderungen an den jeweiligen Teil der Prüfung nach den
§§ 5 bis 7 der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprechen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 8z2 PflStudStG Änderung des Ergotherapeutengesetzes ... 7 des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) geändert worden ist, wird folgender § 8b eingefügt: „§ 8b (1) Die Länder können ... I S. 2754) geändert worden ist, wird folgender § 8b eingefügt: „ § 8b (1) Die Länder können bestimmen, dass die Ausbildung abweichend von § 4 ...