§ 8b Unternehmensregister
(1) Das Unternehmensregister wird vorbehaltlich einer Regelung nach
§ 9a Abs. 1 vom Bundesministerium der Justiz elektronisch geführt.
(2) Über die Internetseite des Unternehmensregisters sind zugänglich:
- 1.
- Eintragungen im Handelsregister und zum Handelsregister eingereichte Dokumente;
- 2.
- Eintragungen im Genossenschaftsregister und zum Genossenschaftsregister eingereichte Dokumente;
- 2a.
- Eintragungen im Gesellschaftsregister und zum Gesellschaftsregister eingereichte Dokumente;
- 3.
- Eintragungen im Partnerschaftsregister und zum Partnerschaftsregister eingereichte Dokumente;
- 4.
- Unterlagen der Rechnungslegung und Unternehmensberichte, die nach diesem Gesetz, dem Publizitätsgesetz, dem Eisenbahnregulierungsgesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Entgelttransparenzgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Telekommunikationsgesetz, dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierhandelsgesetz offengelegt wurden, mit Ausnahme der zur dauerhaften Hinterlegung eingestellten Unterlagen;
- 5.
- gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen im Bundesanzeiger;
- 6.
- im Aktionärsforum veröffentlichte Eintragungen nach § 127a des Aktiengesetzes;
- 7.
- Veröffentlichungen von Unternehmen nach dem Wertpapierhandelsgesetz oder dem Vermögensanlagengesetz im Bundesanzeiger, von Bietern, Gesellschaften, Vorständen und Aufsichtsräten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz im Bundesanzeiger sowie Veröffentlichungen nach der Börsenzulassungs-Verordnung im Bundesanzeiger;
- 8.
- Bekanntmachungen und Veröffentlichungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwalteten Investmentgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Investmentgesetz und dem Investmentsteuergesetz im Bundesanzeiger;
- 9.
- Veröffentlichungen und sonstige der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Informationen nach den §§ 5, 26 Absatz 1 und 2, § 40 Absatz 1, den §§ 41, 46 Absatz 2, den §§ 50, 51 Absatz 2 und § 127 des Wertpapierhandelsgesetzes, sofern die Veröffentlichung nicht bereits über Nummer 7 in das Unternehmensregister eingestellt wird,
- 10.
- Mitteilungen über kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sofern die Veröffentlichung selbst nicht bereits über Nummer 7 oder Nummer 9 in das Unternehmensregister eingestellt wird;
- 11.
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte nach § 9 der Insolvenzordnung, ausgenommen Verfahren nach dem Zehnten Teil der Insolvenzordnung;
- 12.
- Registerbekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister;
- 13.
- Bekanntmachungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 107 Absatz 1 Satz 6, § 109 Absatz 2 Satz 1 und 5, Absatz 3 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes und nach § 31 Absatz 4 des Vermögensanlagengesetzes.
(3) 1Zur Einstellung in das Unternehmensregister sind dem Unternehmensregister zu übermitteln:
- 1.
- die Daten nach Absatz 2 Nummer 5 bis 8 durch den Betreiber des Bundesanzeigers,
- 2.
- die Daten nach Absatz 2 Nummer 4, 9 und 10 sowie diejenigen Unterlagen, die dauerhaft hinterlegt werden sollen, durch den jeweils Offenlegungs- oder Veröffentlichungspflichtigen oder den von ihm mit der Veranlassung der Offenlegung oder Veröffentlichung beauftragten Dritten,
- 3.
- die Daten nach Absatz 2 Nummer 13 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
2Die Landesjustizverwaltungen übermitteln die Daten nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3, 11 und 12 zum Unternehmensregister, soweit die Übermittlung für die Eröffnung eines Zugangs zu den Originaldaten über die Internetseite des Unternehmensregisters erforderlich ist.
3Die das Unternehmensregister führende Stelle stellt dem Betreiber des Bundesanzeigers die nach Satz 2 von den Landesjustizverwaltungen übermittelten Daten zur Verfügung, soweit dies für die Erfüllung der Aufgabe der Zuordnung von Einreichungen beim Betreiber des Bundesanzeigers nach Absatz 2 Nummer 5 bis 8 erforderlich ist.
4Die Daten dürfen vom Betreiber des Bundesanzeigers nur für diese Zwecke verwendet werden.
5Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Übermittlung der Veröffentlichungen und der sonstigen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen nach den
§§ 5,
26 Absatz 1 und 2,
§ 40 Absatz 1, den
§§ 41,
46 Absatz 2, den
§§ 50,
51 Absatz 2,
§ 114 Absatz 1 bis § 116 Absatz 2, den
§§ 117,
118 Absatz 4 und
§ 127 des Wertpapierhandelsgesetzes an das Unternehmensregister zur Einstellung und kann Anordnungen treffen, die zu ihrer Durchsetzung geeignet und erforderlich sind.
6Die Bundesanstalt kann die gebotene Übermittlung der in Satz 5 genannten Veröffentlichungen, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen und Mitteilung auf Kosten des Pflichtigen vornehmen, wenn die Übermittlungspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise erfüllt wird.
7Für die Überwachungstätigkeit der Bundesanstalt gelten
§ 6 Absatz 3 Satz 1 und 3, Absatz 15 und 16, die
§§ 13,
18 und
21 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend.
(4) Die Führung des Unternehmensregisters schließt die Erteilung von Ausdrucken sowie die Beglaubigung entsprechend
§ 9 Abs. 3 und 4 hinsichtlich der im Unternehmensregister eingestellten Unterlagen der Rechnungslegung und Unternehmensberichte im Sinn des Absatzes 2 Nr. 4 ein.
(5) Die Führung des Unternehmensregisters schließt auch den Informationsaustausch nach
§ 9c ein.
Frühere Fassungen von § 8b HGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 104a HGB Bußgeldvorschrift (vom 20.01.2007) ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 dort genannte Daten nicht, nicht richtig oder nicht vollständig übermittelt. ...
§ 325 HGB Offenlegung (vom 22.06.2023) ... (2) (aufgehoben) (2a) Bei der Offenlegung nach Absatz 1 in Verbindung mit § 8b Absatz 2 Nummer 4 kann bei großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 3) an die Stelle des ...
Zitat in folgenden NormenD-Markbilanzgesetz (DMBilG)
neugefasst durch B. v. 28.07.1994 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 1 G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
§ 48 DMBilG Bußgeldvorschriften (vom 17.06.2016) ... b) des § 21 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 5 bis 19 oder § 297 Abs. 2 oder 3 oder § 298 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, dieser in ...
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 70 EGHGB (vom 10.10.2013) ... 275 Absatz 5, § 325a Absatz 2, § 326 Absatz 2 und die Änderungen der §§ 8b , 9, 253, 264 Absatz 2, der §§ 264c, 276, 328, 334 und 335 des Handelsgesetzbuchs in der ...
Artikel 72 EGHGB (vom 19.07.2014) ... Die in § 8b Absatz 2 Nummer 8, § 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 und § 314 Absatz ...
Artikel 75 EGHGB (vom 19.04.2017) ... Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes ergeben haben würde, zu erläutern. (3) § 8b und die Vorschriften des Dritten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des ...
Artikel 88 EGHGB (vom 01.08.2022) ... August 2022 geltenden Fassung ist erst ab dem 1. August 2023 anzuwenden. (2) § 8b Absatz 2 Nummer 4, 9 und 13, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 , § 9 Absatz 6 Satz 3 sowie die §§ 264, 325, 325a, 326, 327, 328, 329, 339, 340l, ...
Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 2 JBeitrG (vom 01.07.2017) ... Bundesamt für Justiz oder dem mit der Führung des Unternehmensregisters im Sinn des § 8b des Handelsgesetzbuchs Beliehenen entstehen, ist das Bundesamt für Justiz. (3) Von den in ...
Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 16 JVKostG Unternehmensregister (vom 01.08.2022) ... hat, und 2. jedes Unternehmen, das in dem betreffenden Kalenderjahr nach § 8b Absatz 2 Nummer 9 und 10, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Handelsgesetzbuchs selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten Daten an das Unternehmensregister ...
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2025) ... des Unternehmensregisters für jedes Kalen- derjahr, in dem das Unternehmen Daten nach § 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10 HGB oder nach § 114 Abs. 1 Satz 4, § 115 Abs. 1 Satz 4, § 116 Abs. 2 Satz ...
Statistikregistergesetz (StatRegG)
Artikel 1 G. v. 16.06.1998 BGBl. I S. 1300, 2903; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
§ 4a StatRegG (vom 15.07.2021) ... und Partnerschaftsregistern die Daten über die eingetragenen Unternehmen, die sie nach § 8b Absatz 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs an das Unternehmensregister übermitteln. (2) Auf Anforderung erfolgt die ...
Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG)
Artikel 1 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
Unternehmensregisterverordnung (URV)
V. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 217; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303
§ 1 URV Allgemeines (vom 01.01.2024) ... Im Unternehmensregister werden die nach § 8b Abs. 3 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs zur Einstellung übermittelten Daten, mit Ausnahme der der zur dauerhaften Hinterlegung ... gespeichert sind. (2) Das Unternehmensregister vermittelt über die nach § 8b Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs übermittelten Daten (Indexdaten) den Zugang zu den Eintragungen im Handels-, ... eingereichten Dokumenten und den Zugang zu den Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte im Sinn des § 8b Abs. 2 Nr. 11 des Handelsgesetzbuchs . Die Indexdaten dienen nur der Zugangsvermittlung und sind nicht zugänglich zu ...
§ 13 URV Einsichtnahme in das Unternehmensregister (vom 01.08.2022) ... in die im Unternehmensregister unmittelbar zugänglich gemachten Daten im Sinn des § 8b Abs. 3 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie eine über das Unternehmensregister erfolgende Einsichtnahme in Bekanntmachungen im Sinn ... eine über das Unternehmensregister erfolgende Einsichtnahme in Bekanntmachungen im Sinn des § 8b Absatz 2 Nummer 11 und 12 des Handelsgesetzbuchs nicht erforderlich. (2) Das Unternehmensregister vermittelt den Zugang zu den ... (2) Das Unternehmensregister vermittelt den Zugang zu den Originaldaten im Sinn des § 8b Absatz 2 Nummer 1 bis 3, 11 und 12 des Handelsgesetzbuchs über die Ergebnisse einer Suche. Die Landesjustizverwaltungen eröffnen den ...
Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet (InsBekV)
V. v. 12.02.2002 BGBl. I S. 677; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 116 WpHG Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022) ... in das Unternehmensregister zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung erfolgt nach § 8b Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs . (3) Die Bundesanstalt kann ein Unternehmen zur Erklärung auffordern, ob ...
§ 127 WpHG Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (vom 03.01.2018) ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Er hat gleichzeitig mit der Veröffentlichung nach Satz 7 diese der ... 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) zu veröffentlichen und dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung zur Speicherung zu ...
Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Artikel 1 G. v. 22.06.2005 BGBl. I S. 1698; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
§ 24 WpPG Bußgeldvorschriften (vom 21.07.2019) ... bei der Bundesanstalt hinterlegt oder es nicht oder nicht rechtzeitig dem Handelsregister nach § 8b des Handelsgesetzbuches zur Verfügung stellt, 8. entgegen Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2 bei der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 1 1. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... sowie unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln. (2) Ein Inlandsemittent oder ein MTF-Emittent, ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung, dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln sowie die Veröffentlichung der Bundesanstalt ...
Artikel 16 1. FiMaNoG Folgeänderungen ... S. 1) in der jeweils geltenden Fassung und" eingefügt. (3) In § 8b Absatz 2 Nummer 9 und Absatz 3 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EHUG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... Abschnitt Handelsregister; Unternehmensregister". 2. Die §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Handelsregister (1) Das ... durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. § 8b Unternehmensregister (1) Das Unternehmensregister wird vorbehaltlich einer Regelung ... mit Zustimmung des Bundesrates einer juristischen Person des Privatrechts die Aufgaben nach § 8b Abs. 1 zu übertragen. Der Beliehene erlangt die Stellung einer Justizbehörde des Bundes. ... des Unternehmensregisters stellt dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers die nach § 8b Abs. 3 Satz 2 von den Landesjustizverwaltungen übermittelten Daten zur Verfügung, soweit ...
Artikel 12 EHUG Änderung sonstigen Bundesrechts ... und Partnerschaftsregistern die Daten über die eingetragenen Unternehmen, die sie nach § 8b Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs an das Unternehmensregister übermitteln. (2) ... 2 bis 4 gelten entsprechend für den Datenabruf über das Unternehmensregister (§ 8b des Handelsgesetzbuchs)." (4) § 4 Abs. 1 Satz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ... bekannt zu machen hat, und jedes Unternehmen, das in dem betreffenden Kalenderjahr nach § 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Handelsgesetzbuchs selbst oder durch einen von ihm ... des Unternehmensregisters für jedes Ka- lenderjahr, in dem das Unternehmen nach § 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB selbst oder durch einen von ihm beauftragten ... die in Papierform zum Register eingereicht wurden, in ein elektronisches Dokument (§ 8b Abs. 4 Satz 2, § 9 Abs. 2 HGB und Artikel 61 Abs. 3 EGHGB): für jede ... Ansprüche, die bei dem mit der Führung des Unternehmensregisters im Sinn des § 8b des Handelsgesetzbuchs Beliehenen entstehen, das Bundesamt für Justiz." (8) ...
Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 05.06.2017 BGBl. I S. 1476
Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz
G. v. 17.12.2006 BGBl. I S. 3171
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 1 DiRUG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... 2021 (BGBl. I S. 3311) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8b wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... die Wörter „Absatz 2 kann" durch die Wörter „Absatz 1 in Verbindung mit § 8b Absatz 2 Nummer 4 kann bei großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 3)" ersetzt. e) ... darf die das Unternehmensregister führende Stelle die von den Landesjustizverwaltungen nach § 8b Absatz 3 Satz 2 übermittelten Daten verwenden." c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ...
Artikel 2 DiRUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch ... ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung ist erst ab dem 1. August 2023 anzuwenden. (2) § 8b Absatz 2 Nummer 4, 9 und 13, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 , § 9 Absatz 6 Satz 3 sowie die §§ 264, 325, 325a, 326, 327, 328, 329, 339, 340l, ...
Artikel 13 DiRUG Änderung der Unternehmensregisterverordnung ... folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt: „(2) Daten im Sinne des § 8b Absatz 2 Nummer 4 des Handelsgesetzbuchs sowie die Unterlagen, die dauerhaft hinterlegt werden sollen, sind dem Unternehmensregister unter ... Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt die Daten im Sinne des § 8b Absatz 2 Nummer 13 des Handelsgesetzbuchs an das Unternehmensregister elektronisch über eine nach dem Stand der Technik gesicherte ...
Artikel 14 DiRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... Satz 3 und § 43 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „dem Unternehmensregister nach § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung" durch die Wörter „der das Unternehmensregister führenden ... a) In Satz 3 werden die Wörter „dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung" durch die Wörter „der das Unternehmensregister führenden ... a) In Satz 3 werden die Wörter „dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung" durch die Wörter „der das Unternehmensregister führenden ... a) In Satz 2 werden die Wörter „dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung" durch die Wörter „der das Unternehmensregister führenden ... 118 Absatz 4 Satz 4 werden jeweils die Wörter „dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung" durch die Wörter „der das Unternehmensregister führenden ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 2 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... zu veröffentlichen und unverzüglich dem Unternehmensregister gemäß § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln; er muss gleichzeitig mit der ... zu veröffentlichen und unverzüglich dem Unternehmensregister gemäß § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln; er muss gleichzeitig mit der ... zu veröffentlichen und unverzüglich dem Unternehmensregister gemäß § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln; er muss gleichzeitig mit der ...
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... ist, 1. unverzüglich dem Unternehmensregister gemäß § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung übermitteln und 2. unverzüglich den ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung, dem Unternehmensregister nach § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. (2) Bei der Ausgabe von Bezugsaktien ist die ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister nach § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung" eingefügt. 17. § 28 wird wie ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. (3) Die Bundesanstalt kann ein Unternehmen zur ...
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2751
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 34 KrZwMGEG Folgeänderungen ... In § 8b Absatz 2 Nummer 12 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten ...
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... zugelassen. Die Wahl ist zu veröffentlichen und dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln. Mit der Veröffentlichung wird die ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln." bb) Nach Satz 1 ... die Wörter „und dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln" eingefügt. dd) ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. § 15 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend mit der ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Erreicht, überschreitet oder unterschreitet ein ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung." 16. In § 27 werden nach der Angabe ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln. (3) Für die ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ... jedoch nicht vor der Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung übermitteln. (3) Das Bundesministerium der ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Es hat außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ... zur Speicherung zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung erfolgt nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs. (2) Der ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Es hat außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Es hat außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung zu übermitteln. Das Bundesministerium der Finanzen ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Er hat gleichzeitig mit der Veröffentlichung nach ...
Artikel 5 TUG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606), wird wie folgt geändert: 1. § 8b wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Nr. 9 wird wie folgt gefasst: ... (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 dort genannte Daten nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017) ... jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Er hat gleichzeitig mit der Veröffentlichung nach ... 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) zu veröffentlichen und dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung zur ...
Zitate in aufgehobenen TitelnJustizverwaltungskostenordnung (JVKostO)
G. v. 14.02.1940 RGBl. I S. 357; aufgehoben durch Artikel 45 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
§ 6 JVKostO (vom 28.12.2012) ... eingereicht hat, und jedes Unternehmen, das in dem betreffenden Kalenderjahr nach § 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Handelsgesetzbuchs selbst oder durch einen von ihm ...
Anlage JVKostO (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 28.12.2012) ... des Unternehmensregisters für jedes Kalenderjahr, in dem das Unternehmen nach § 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten ... die in Papierform zum Register eingereicht wurden, in ein elektronisches Dokument (§ 8b Abs. 4 Satz 2, § 9 Abs. 2 HGB und Artikel 61 Abs. 3 EGHGB): für jede angefangene ...
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