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§ 8b - Transplantationsgesetz (TPG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2007 BGBl. I S. 2206; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 01.12.1997; FNA: 212-2 Gesundheitswesen
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Geltung ab 01.12.1997; FNA: 212-2 Gesundheitswesen
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§ 8b Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
(1) 1Sind Organe oder Gewebe bei einer lebenden Person im Rahmen einer medizinischen Behandlung dieser Person entnommen worden, ist ihre Übertragung nur zulässig, wenn die Person einwilligungsfähig und entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 aufgeklärt worden ist und in diese Übertragung der Organe oder Gewebe eingewilligt hat. 2Für die Aufzeichnung der Aufklärung und der Einwilligung gilt § 8 Abs. 2 Satz 4 entsprechend.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Gewinnung von menschlichen Samenzellen, die für eine medizinisch unterstützte Befruchtung bestimmt sind.
(3) Für einen Widerruf der Einwilligung gilt § 8 Abs. 2 Satz 6 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gewebegesetz G. v. 20. Juli 2007 BGBl. I S. 1574; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202 m.W.v. 1. August 2007
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Frühere Fassungen von § 8b TPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2007 | Artikel 1 Gewebegesetz vom 20.07.2007 BGBl. I S. 1574 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8b TPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8b TPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 TPG Aufbewahrungs- und Löschungsfristen (vom 26.11.2019)
... 3, zur Aufklärung nach § 8 Abs. 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 8a Satz 1 Nr. 4, § 8b Abs. 1 und 2 , § 8c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Abs. 2 und 3 und zur gutachtlichen Stellungnahme nach ...
§ 19 TPG Weitere Strafvorschriften (vom 01.03.2022)
... 2. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2 ein Organ entnimmt oder 3. entgegen § 8b Abs. 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Organ oder Gewebe zur Übertragung auf eine andere Person ...
Zitat in folgenden Normen
TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV)
V. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 512; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2842
§ 5 TPG-GewV Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht (vom 01.08.2017)
... Transplantationsgesetzes und bei lebenden Spendern die Einwilligung des Spenders nach § 8, § 8b oder § 8c des Transplantationsgesetzes; 3. die medizinischen und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gewebegesetz
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1574; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 GewebeG Änderung des Transplantationsgesetzes
... § 8a Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen § 8b Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen § 8c Entnahme von ... Lebenden" eingefügt. 16. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a bis 8c eingefügt: § 8a Entnahme von Knochenmark bei ... mit § 1796 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herbeizuführen. § 8b Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen (1) Sind Organe oder Gewebe ... Aufklärung nach § 8 Abs. 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 8a Satz 1 Nr. 4, § 8b Abs. 1 und 2, § 8c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Abs. 2 und 3 und zur gutachtlichen ... 2. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2 ein Organ entnimmt oder 3. entgegen § 8b Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Organ oder Gewebe zur Übertragung auf eine ...
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