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§ 8e - BSI-Gesetz (BSIG)

Artikel 1 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2821 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
Geltung ab 20.08.2009; FNA: 206-2 Öffentliche Informationstechnik
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§ 8e Auskunftsverlangen



(1) 1Das Bundesamt kann Dritten auf Antrag Auskunft zu den im Rahmen von § 8a Absatz 2 und 3, § 8c Absatz 4 und § 8f erhaltenen Informationen sowie zu den Meldungen nach § 8b Absatz 4, 4a und 4b sowie § 8c Absatz 4 nur erteilen, wenn

1.
schutzwürdige Interessen des betroffenen Betreibers einer Kritischen Infrastruktur, des Unternehmens im besonderen öffentlichen Interesse oder des Anbieters digitaler Dienste dem nicht entgegenstehen und

2.
durch die Auskunft keine Beeinträchtigung von Sicherheitsinteressen eintreten kann.

2Zugang zu personenbezogenen Daten wird nicht gewährt.

(2) Zugang zu den Akten des Bundesamtes in Angelegenheiten nach den §§ 8a bis 8c und 8f wird bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nur gewährt, wenn

1.
schutzwürdige Interessen des betroffenen Betreibers einer Kritischen Infrastruktur, des Unternehmens im besonderen öffentlichen Interesse oder des Anbieters digitaler Dienste dem nicht entgegenstehen und

2.
durch den Zugang zu den Akten keine Beeinträchtigung von Sicherheitsinteressen eintreten kann.

(3) Für Betreiber nach § 8d Absatz 2 und 3 gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz bleiben von dieser Vorschrift unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 8e BSIG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.05.2021Artikel 1 Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
vom 18.05.2021 BGBl. I S. 1122
aktuell vorher 30.06.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1885
aktuell vorher 25.07.2015Artikel 1 IT-Sicherheitsgesetz
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1324
aktuellvor 25.07.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8e BSIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8e BSIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 11 EnWG Betrieb von Energieversorgungsnetzen (vom 29.12.2023)
... § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. § 8e Absatz 1 des BSI-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden. (1d) Betreiber von Energieversorgungsnetzen und ...

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 168 TKG Mitteilung eines Sicherheitsvorfalls
... ergriffen werden können sowie gegebenenfalls auch über die Gefahr selbst. § 8e des BSI-Gesetzes gilt entsprechend. (7) Die Bundesnetzagentur legt der Kommission, der Agentur der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 BSIGuaÄndG Änderung des BSI-Gesetzes
... innerhalb der Europäischen Union nutzen." 10. Der bisherige § 8d wird § 8e und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 3 BSIGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 1c wird nicht gewährt. § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. § 8e Absatz 1 des BSI-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden." 2. § 95 wird wie folgt geändert:  ...

IT-Sicherheitsgesetz
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1324; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122
Artikel 1 ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes
... empfehlenden Charakter." 7. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a bis 8d eingefügt: „§ 8a Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer ... nach § 8b Absatz 3 bis 5 vergleichbar oder weitergehend sind. § 8d Auskunftsverlangen (1) Das Bundesamt kann Dritten auf Antrag Auskunft zu den im Rahmen ...
Artikel 3 ITSiG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... wird nicht gewährt. § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. § 8d Absatz 1 des BSI-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden." 2. § 21e Absatz 5 ...
Artikel 5 ITSiG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... dass die Bekanntgabe der Sicherheitsverletzung im öffentlichen Interesse liegt. § 8d des BSI-Gesetzes gilt entsprechend. Die Bundesnetzagentur legt der Europäischen Kommission, ...

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304
Artikel 1 2. ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes
... 4" durch die Wörter „§ 8b Absatz 4 und 4a" ersetzt. 17. § 8e wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ... Umweltinformationsgesetz bleiben von dieser Vorschrift unberührt." 18. Nach § 8e wird folgender § 8f eingefügt: „§ 8f Sicherheit in der ...
Artikel 6 2. ITSiG Evaluierung
... 1. bis zum 1. Mai 2023 hinsichtlich des § 2 Absatz 10, der §§ 8a, 8b, 8d und 8e sowie § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes (Artikel 1) und 2. bis zum 1. Mai 2025 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Telekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 109 TKG Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (vom 28.05.2021)
... dass die Bekanntgabe der Sicherheitsverletzung im öffentlichen Interesse liegt. § 8e des BSI-Gesetzes gilt entsprechend. Die Bundesnetzagentur legt der Europäischen Kommission, der ...