§ 8e Auskunftsverlangen
- 1.
- schutzwürdige Interessen des betroffenen Betreibers einer Kritischen Infrastruktur, des Unternehmens im besonderen öffentlichen Interesse oder des Anbieters digitaler Dienste dem nicht entgegenstehen und
- 2.
- durch die Auskunft keine Beeinträchtigung von Sicherheitsinteressen eintreten kann.
2Zugang zu personenbezogenen Daten wird nicht gewährt.
- 1.
- schutzwürdige Interessen des betroffenen Betreibers einer Kritischen Infrastruktur, des Unternehmens im besonderen öffentlichen Interesse oder des Anbieters digitaler Dienste dem nicht entgegenstehen und
- 2.
- durch den Zugang zu den Akten keine Beeinträchtigung von Sicherheitsinteressen eintreten kann.
Frühere Fassungen von § 8e BSIG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 448
§ 11 EnWG Betrieb von Energieversorgungsnetzen (vom 29.12.2023) ... § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. § 8e Absatz 1 des BSI-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden. (1d) Betreiber von Energieversorgungsnetzen und ...
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 168 TKG Mitteilung eines Sicherheitsvorfalls ... ergriffen werden können sowie gegebenenfalls auch über die Gefahr selbst. § 8e des BSI-Gesetzes gilt entsprechend. (7) Die Bundesnetzagentur legt der Kommission, der Agentur der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1885
IT-Sicherheitsgesetz
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1324; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122
Artikel 1 ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes ... empfehlenden Charakter." 7. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a bis 8d eingefügt: „§ 8a Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer ... nach § 8b Absatz 3 bis 5 vergleichbar oder weitergehend sind. § 8d Auskunftsverlangen (1) Das Bundesamt kann Dritten auf Antrag Auskunft zu den im Rahmen ...
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304
Artikel 1 2. ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes ... 4" durch die Wörter „§ 8b Absatz 4 und 4a" ersetzt. 17. § 8e wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ... Umweltinformationsgesetz bleiben von dieser Vorschrift unberührt." 18. Nach § 8e wird folgender § 8f eingefügt: „§ 8f Sicherheit in der ...
Artikel 6 2. ITSiG Evaluierung ... 1. bis zum 1. Mai 2023 hinsichtlich des § 2 Absatz 10, der §§ 8a, 8b, 8d und 8e sowie § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes (Artikel 1) und 2. bis zum 1. Mai 2025 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnTelekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
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