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Artikel 8g - Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
Artikel 8g Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8g wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. Dezember 2023 SGB V § 132l, mWv. 1. Juli 2024 § 132l
§ 132l des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 8f dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2024
- 1.
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei nicht tarifgebundenen oder nicht an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Leistungserbringern gilt § 82c Absatz 2 Satz 1 des Elften Buches entsprechend. Eine Bezahlung von Gehältern, die ihrer Höhe nach über die Höhe hinausgehen, die nach Satz 2 oder Satz 3 in Verbindung mit § 82c Absatz 2 Satz 1 des Elften Buches nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann, kann nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht." - b)
- In dem neuen Satz 5 werden die Wörter „dieser Vergütungen" durch die Wörter „der Vergütungen nach Satz 2 oder Satz 3" eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 2.
- Absatz 6 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Einigen sich die Vertragspartner nicht auf eine Schiedsperson, so wird diese vom Bundesamt für Soziale Sicherung innerhalb eines Monats nach Vorliegen der für die Bestimmung der Schiedsperson notwendigen Informationen bestimmt; Widerspruch und Klage gegen die Bestimmung der Schiedsperson durch das Bundesamt für Soziale Sicherung haben keine aufschiebende Wirkung. Klagen gegen die Festlegung des Vertragsinhalts sind gegen den Vertragspartner zu richten. Der von der Schiedsperson festgelegte Vertragsinhalt oder die von der Schiedsperson festgelegten einzelnen Bestimmungen des Vertrages gilt oder gelten bis zur gerichtlichen Ersetzung oder gerichtlichen Feststellung der Unbilligkeit weiter."
Zitierungen von Artikel 8g PflStudStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8g PflStudStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflStudStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 8h PflStudStG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... § 137j Absatz 1 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 8g dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die ...
Artikel 9 PflStudStG Inkrafttreten
... Kraft. (4) Die Artikel 2a, 3a und 4a treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (5) Artikel 8g Nummer 1 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. (6) Artikel 8v tritt mit Wirkung vom 8. April 2023 in ...
Zitat in folgenden Normen
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 132l SGB V Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung (vom 01.07.2024)
... soll. --- *) Anm. d. Red.: Die fehlerhafte Änderungsanweisung in Artikel 8g Nummer 1 Buchstabe b G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359 ) wurde sinngemäß konsolidiert (Ersetzung). ...
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