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§ 90a - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 90a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 90a EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 1 Netzentgeltmodernisierungsgesetz
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2503
aktuell vorher 22.12.2007Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
vom 18.12.2007 BGBl. I S. 2966
aktuellvor 22.12.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 90a EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90a EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 35 KSpG Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung (vom 08.09.2015)
... ist, gelten für das behördliche und gerichtliche Verfahren die §§ 67 bis 90a sowie 94 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. In Bezug auf Durchsuchungen nach § 69 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2966
Artikel 2 PreisMissbrBekG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... c) Nach der Angabe zu § 90 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 90a Elektronische Dokumentenübermittlung". 2. In § 58 Abs. 2 wird die Angabe ... ist entsprechend anzuwenden." 6. Nach § 90 wird folgender § 90a eingefügt: „§ 90a Elektronische Dokumentenübermittlung  ... 6. Nach § 90 wird folgender § 90a eingefügt: „§ 90a Elektronische Dokumentenübermittlung Im Beschwerdeverfahren und im ...

Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 NetzEntgMoG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.01.2019)
... 24a Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte". d) Die Angabe zu § 90a wird wie folgt gefasst: „§ 90a (weggefallen)". e) Nach ... d) Die Angabe zu § 90a wird wie folgt gefasst: „ § 90a (weggefallen)". e) Nach der Angabe zu § 119 wird folgende Angabe ... Wörter „sowie über den elektronischen Rechtsverkehr." ersetzt. 14. § 90a wird aufgehoben. 15. § 91 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...