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§ 91
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§ 91 - Filmförderungsgesetz (FFG)
G. v. 23.12.2024
BGBl. 2024 I Nr. 451
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 707-30
Wirtschaftsförderung
1 Änderung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
Teil 3 Förderungen
Kapitel 2 Produktionsförderung
Abschnitt 2 Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
§ 90
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§ 92
§ 91 Richtlinie zur Gleichstellung
§ 91 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 65
gilt entsprechend.
§ 90
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§ 92
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Zitierungen von
§ 91 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 91 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 150 FFG Übergangsregelungen
... im Jahr 2025 gelten § 75 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 78 Absatz 2 Satz 1,
§ 91 Absatz 2
, § 92 Absatz 2 Satz 3, für die Zuerkennung von Verleihförderung im Jahr 2025 gelten ...
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