Tools:
Update via:
Artikel 92 - Gesetz über digitale Dienste (DSA/GdD k.a.Abk.)
ABl. L 277, 27.10.2022, S. 1; berichtigt durch ABl. L 310, 01.12.2022, S. 17
Geltung ab 17.02.2024, abweichend siehe Artikel 93; FNA: 06.20.20.00, 13.20.60.00
| |
Geltung ab 17.02.2024, abweichend siehe Artikel 93; FNA: 06.20.20.00, 13.20.60.00
| |
Artikel 92 Bevorstehenden Anwendung für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.
Artikel 92 wird in 2 Vorschriften zitiert
Diese Verordnung gilt für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen, die gemäß Artikel 33 Absatz 4 benannt wurden, ab dem Datum vier Monaten nach der Mitteilung an den betreffenden Anbieter gemäß Artikel 33 Absatz 6, wenn dieses Datum vor dem 17. Februar 2024 liegt.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 92 Gesetz über digitale Dienste
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 92 DSA/GdD verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DSA/GdD selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Artikel 1 G. v. 01.09.2017 BGBl. I S. 3352; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 6 NetzDG Übergangsvorschriften (vom 14.05.2024)
... S. 17) gerichtet worden sind, wenn das Bundesamt für Justiz gegen diese Anbieter vor dem nach Artikel 92 der Verordnung (EU) 2022/2065 maßgeblichen Datum ein Bußgeldverfahren nach den Vorschriften der bis zum 16. Februar ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 29 DDGEG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... S. 17) gerichtet worden sind, wenn das Bundesamt für Justiz gegen diese Anbieter vor dem nach Artikel 92 der Verordnung (EU) 2022/2065 maßgeblichen Datum ein Bußgeldverfahren nach den Vorschriften der bis zum 16. Februar ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/92_DSA.htm Schlagworte: Act, Digital, Services