§ 92 - Filmförderungsgesetz (FFG)

§ 92 Art der Förderung, Verteilung der Referenzpunkte


§ 92 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme wird als Zuschuss gewährt.

(2) Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 92 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 150 FFG Übergangsregelungen
... Jahr 2025 gelten § 75 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 78 Absatz 2 Satz 1, § 91 Absatz 2, § 92 Absatz 2 Satz 3 , für die Zuerkennung von Verleihförderung im Jahr 2025 gelten § 127 Absatz 2 Satz 2 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed