§ 99 Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren
(1)
1Hat ein Unternehmer nach
§ 165 Absatz 1 Satz 1 des Siebten Buches für das Kalenderjahr, in dem Beitragspflicht bestand, einen Lohnnachweis zu erstellen, hat er diesen bis zum 16. Februar des Folgejahres durch elektronische Datenübertragung an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln.
2Die Übermittlung hat aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemgeprüften Ausfüllhilfe nach
§ 95b Absatz 1 Satz 1 zu erfolgen.
3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Unternehmer, deren Beiträge für ihre Beschäftigten auf der Basis von Einwohnerzahlen nach
§ 185 Absatz 4 Satz 1 des Siebten Buches erhoben werden, sowie für private Haushalte nach
§ 129 Absatz 1 Nummer 2 des Siebten Buches.
(2) 1Der Unternehmer übermittelt die Meldungen nach Absatz 1 an die Annahmestelle der Unfallversicherungsträger. 2Übermittelt ein Unternehmer Meldungen für mehrere meldende Stellen oder gesondert für verschiedene Gruppen von Versicherten, hat er diese Meldungen jeweils gesondert als Teillohnnachweis zu erstatten.
(3) 1Sind Korrekturen der gemeldeten Daten notwendig, hat der Unternehmer die fehlerhafte Meldung unverzüglich zu stornieren und die Meldung erneut zu erstatten. 2Werden fehlerhafte Meldungen zurückgewiesen, sind unverzüglich berichtigte Meldungen erneut zu erstatten.
(4)
1Abweichend von Absatz 3 ist eine Meldung nach Absatz 1 bei Insolvenz, Einstellung oder Überweisung des Unternehmens, bei Unternehmerwechsel, bei der Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse oder anderen Sachverhalten, die zu einem Wegfall der die Abrechnung durchführenden Stelle führen, mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen, abzugeben.
2Das Nähere regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach
§ 103.
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interne Verweise§ 101 SGB IV Stammdatendatei (vom 01.01.2023) ... (4) Die Unternehmer haben zur Durchführung der Meldungen nach § 28a Absatz 2a und § 99 einen automatisierten Abgleich mit den Daten der Stammdatendatei durchzuführen. ...
§ 111 SGB IV Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2020) ... Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 5. entgegen § 99 Absatz 1 Satz 1 einen Lohnnachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 6. entgegen § 99 Absatz 3 , auch in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig ...
Zitat in folgenden NormenDatenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 1 DEÜV Grundsatz (vom 01.01.2023) ... Verordnung gelten für die Meldungen auf Grund des § 18i Absatz 4, §§ 28a, 99 und 106 bis 109 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, des § 200 Abs. 1 des Fünften Buches ...
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 165 SGB VII Nachweise (vom 01.01.2017) ... der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden mit dem Lohnnachweis nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beiträge für Beschäftigte erhoben ... hat der Unternehmer die zur Berechnung der Umlage durch Satzung festgelegten Angaben nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beiträge für sonstige, nicht nach § ...
§ 168 SGB VII Beitragsbescheid (vom 01.07.2020) ... hierzu Stellung zu nehmen. (2a) Enthält eine Meldung nach § 99 des Vierten Buches unrichtige Angaben, unterbleibt eine Aufhebung des Beitragsbescheides nach § 44 des Zehnten ...
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 21.02.2006 BGBl. I S. 466
Berichtigung SGB4NBBer ... „Satz 1" durch die Angabe „Absatz 1" zu ersetzen. 10. In § 99 Abs. 2 Satz 1, § 107 Satz 1 und 4 und § 111 Abs. 1 Nr. 7 ist jeweils das Wort ...
ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 1 ELENAVG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 03.12.2011) ... und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren § 99 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle § 100 Aufgaben und ... und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren § 99 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle (1) Die Zentrale Speicherstelle ... der abrufenden Behörde (1) Bei der Zulassung zum Abrufverfahren nach § 99 Abs. 7 benennt die abrufende Behörde der Zentralen Speicherstelle einen verantwortlichen ... Einrichtungen zum Abruf verfügen. Der Nachweis ist im Zulassungsantrag nach § 99 Abs. 7 zu führen. Änderungen der technischen Einrichtung sind der Zentralen ... 118 Bundeseinheitliche Regelung Von den in § 95 Abs. 1 Nr. 4 und 5, § 99 Abs. 7 und den §§ 102 und 103 Abs. 3, 4 und 6 getroffenen Regelungen des ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 30.06.2015) ... Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung § 99 Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren § 100 ... Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung § 99 Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren (1) Hat ein ... (2) Absatz 1 gilt für die Erstellung von Teillohnnachweisen nach § 99 Absatz 2 entsprechend. (3) Das Nähere zum Verfahren, zu den Datensätzen und ... Die Unternehmer haben zur Durchführung der Meldungen nach § 28a Absatz 2a und § 99 einen automatisierten Abgleich mit den Daten der Stammdatendatei durchzuführen. ... (1) Für die Annahme, Prüfung und Weiterleitung der Meldung nach § 99 gilt für die Annahmestelle der Unfallversicherungsträger § 97 Absatz 3 bis 5 ... 97 Absatz 3 bis 5 entsprechend. (2) Die Annahmestelle leitet die Meldung nach § 99 an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. innerhalb eines Arbeitstages weiter. Die ... Grundsätzen bundeseinheitlich das Nähere zu den Verfahren nach den §§ 99 , 100, 101 und 102. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums ... bb) Die Nummern 5 und 6 werden wie folgt gefasst: „5. entgegen § 99 Absatz 1 Satz 1 einen Lohnnachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ... vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 6. entgegen § 99 Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht ...
Artikel 5 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes ... der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden mit dem Lohnnachweis nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beiträge für Beschäftigte erhoben werden, bei ... hat der Unternehmer die zur Berechnung der Umlage durch Satzung festgelegten Angaben nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beiträge für sonstige, nicht nach § 2 Absatz 1 ...
Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 4 ELENAAufhG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... der bisher gespeicherten Daten (1) Alle Daten, die nach den §§ 96, 97 sowie 99 bis 102 in der bis zum Ablauf des 2. Dezember 2011 geltenden Fassung an die Zentrale ... Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat den nach § 99 Absatz 3 Satz 2 in der bis zum Ablauf des 2. Dezember 2011 geltenden Fassung verwalteten ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130, 2010 I S. 252; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583
Artikel 1 UVMG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.04.2015) ... der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden mit dem Lohnnachweis nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beiträge für Beschäftigte erhoben werden, bei ... hat der Unternehmer die zur Berechnung der Umlage durch Satzung festgelegten Angaben nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beiträge für sonstige, nicht nach § 2 Absatz 1 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnELENA-Datensatzverordnung (ELENA-DV)
V. v. 22.02.2010 BGBl. I S. 131; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Sozialversicherungsausweis-Verordnung
V. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1706; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
§ 3 SVAwV Ausstattung mit einem Lichtbild ... die zur Mitführung ihres Sozialversicherungsausweises verpflichtet sind (§ 99 Abs. 2, § 101 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), haben unter Verwendung der bereits ...
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