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§ 99a - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land



1Die Bundesregierung legt dem Bundestag jährlich bis zum 31. Dezember einen Bericht vor zu den aktuellen Nutzungskonkurrenzen beim Ausbau der Windenergie mit

1.
Funknavigationsanlagen,

2.
Wetterradaren und

3.
seismologischen Messstationen.

2Der Bericht enthält insbesondere Angaben über Zeitplan und Stand möglicher Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Windenergieanlagen an Land mit den Nutzungen und Geräten nach Satz 1. 3Die Bundesregierung berichtet auch, inwieweit bei den Maßnahmen nach Satz 2 weitere Beschleunigungsmöglichkeiten bestehen. 4Soweit Nutzungskonkurrenzen mit militärischen Belangen bestehen, können diese im Einzelfall dargestellt werden.



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Frühere Fassungen von § 99a EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuellvor 27.07.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 99a EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 99a EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 16.05.2024)
... des § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, des § 74 Satz 1 und 2, der §§ 91 und 95 bis 101 sowie des Abschnitts 6 entsprechend anzuwenden. Die Befugnisse nach Satz 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... wie folgt gefasst: „§ 94 (weggefallen)". u) Die Angabe zu § 99a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 99a Fortschrittsbericht ... u) Die Angabe zu § 99a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur ... „das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle," gestrichen. 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „§ 99a ... und Ausfuhrkontrolle," gestrichen. 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „§ 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land  ... 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „ § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land Die Bundesregierung legt dem Bundestag ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 54a (weggefallen)". f) Nach der Angabe zu § 99 wird folgende Angabe zu § 99a eingefügt: „§ 99a Funknavigationsbericht". g) Die ... der Angabe zu § 99 wird folgende Angabe zu § 99a eingefügt: „ § 99a Funknavigationsbericht". g) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: ... und wird zusätzlich bewertet." ersetzt. 59. Nach § 99 wird folgender § 99a eingefügt: „§ 99a Funknavigationsbericht Die ... 59. Nach § 99 wird folgender § 99a eingefügt: „ § 99a Funknavigationsbericht Die Bundesregierung legt dem Bundestag jährlich bis zum ...