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§ 99a - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land
1Die Bundesregierung legt dem Bundestag jährlich bis zum 31. Dezember einen Bericht vor zu den aktuellen Nutzungskonkurrenzen beim Ausbau der Windenergie mit
- 1.
- Funknavigationsanlagen,
- 2.
- Wetterradaren und
- 3.
- seismologischen Messstationen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 1. Januar 2023
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Frühere Fassungen von § 99a EEG 2023
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237 |
aktuell vorher | 27.07.2021 | Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026 |
aktuell | vor 27.07.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 99a EEG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 99a EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 16.05.2024)
... des § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, des § 74 Satz 1 und 2, der §§ 91 und 95 bis 101 sowie des Abschnitts 6 entsprechend anzuwenden. Die Befugnisse nach Satz 1 ...
Zitat in folgenden Normen
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... wie folgt gefasst: „§ 94 (weggefallen)". u) Die Angabe zu § 99a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 99a Fortschrittsbericht ... u) Die Angabe zu § 99a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur ... „das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle," gestrichen. 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „§ 99a ... und Ausfuhrkontrolle," gestrichen. 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „§ 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land ... 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „ § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land Die Bundesregierung legt dem Bundestag ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 54a (weggefallen)". f) Nach der Angabe zu § 99 wird folgende Angabe zu § 99a eingefügt: „§ 99a Funknavigationsbericht". g) Die ... der Angabe zu § 99 wird folgende Angabe zu § 99a eingefügt: „ § 99a Funknavigationsbericht". g) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: ... und wird zusätzlich bewertet." ersetzt. 59. Nach § 99 wird folgender § 99a eingefügt: „§ 99a Funknavigationsbericht Die ... 59. Nach § 99 wird folgender § 99a eingefügt: „ § 99a Funknavigationsbericht Die Bundesregierung legt dem Bundestag jährlich bis zum ...
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