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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025
§ 9 - Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
§ 9 Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden
§ 9 wird in 2 Vorschriften zitiert
Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden, müssen
- 1.
- die Verarbeitung von Text in Echtzeit unterstützen, wenn sie zusätzlich zu Sprache auch Text verwenden,
- 2.
- eine hohe Audioqualität unterstützen,
- 3.
- die Abwicklung von Gesamtgesprächsdiensten unterstützen, wenn sie zusätzlich zu Text und Sprache oder in Kombination damit auch Video verwenden; dies schließt synchronisierte Sprache, Text in Echtzeit und Video mit einer Bildauflösung, die die Verständigung über Gebärdensprache ermöglicht, ein,
- 4.
- eine effektive drahtlose Verbindung zu Hörhilfetechnologie sicherstellen und
- 5.
- so gestaltet sein, dass keine Interferenzen mit Hilfsmitteln auftreten.
Zitierungen von § 9 BFSGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BFSGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BFSGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 BFSGV Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen
... die zur Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, die Anforderungen der §§ 4 und 6 bis 11 und, soweit anwendbar, die Anforderungen des § 5 erfüllen, 2. die ...
§ 20 BFSGV Anwendung von funktionalen Leistungskriterien
... von Dienstleistungen betreffen und für die keine Anforderungen in den §§ 4 bis 19 aufgestellt werden, gelten als barrierefrei, wenn sie die Anforderungen an die funktionalen ... der Nutzer im Sinne des § 21 erfüllen. (2) Soweit die in den §§ 4 bis 19 festgelegten Anforderungen eine spezifische technische Anforderung enthalten, dürfen ... zur Anwendung kommen, wenn 1. die übrigen Anforderungen in den §§ 4 bis 19 erfüllt werden und 2. die Anwendung der funktionalen Leistungskriterien ...
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