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§ 9 - BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)

V. v. 22.04.2016 BGBl. I S. 958 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Geltung ab 03.05.2016; FNA: 206-2-2 Öffentliche Informationstechnik
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§ 9 Sektor Siedlungsabfallentsorgung



(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Siedlungsabfallentsorgung die Entsorgung von Siedlungsabfällen kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes.

(2) Die Siedlungsabfallentsorgung wird in den Bereichen „Abfallsammlung und -beförderung" und „Abfallverwertung und -beseitigung" erbracht.

(3) Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die

1.
den in Anhang 8 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und

2.
den Schwellenwert nach Anhang 8 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten.



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Frühere Fassungen von § 9 BSI-KritisV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 BSI-KritisV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BSI-KritisV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSI-KritisV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 8 BSI-KritisV (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Siedlungsabfallentsorgung (vom 01.01.2024)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Artikel 1 4. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 8 wird folgender § 9 eingefügt: „§ 9 Sektor Siedlungsabfallentsorgung (1) Wegen ... 1. Nach § 8 wird folgender § 9 eingefügt: „ § 9 Sektor Siedlungsabfallentsorgung (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das ... nach Anhang 8 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten." 2. Der bisherige § 9 wird § 10. 3. Anhang 1 wird wie folgt geändert: a) In Teil 1 ... Folgender Anhang 8 wird angefügt: „Anhang 8 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2 ) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Siedlungsabfallentsorgung Teil ...