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§ 9 - Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 265
Geltung ab 05.10.2023; FNA: 7847-31-3 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 05.10.2023; FNA: 7847-31-3 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 9 Berechnung und Zertifizierung des Bio-Anteils
§ 9 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Berechnung des Bio-Anteils ist vom Unternehmer selbstständig durchzuführen. 2Sie ist monatlich zu aktualisieren.
(2) 1Die Kontrollstelle hat die Richtigkeit der Berechnung des Bio-Anteils im Rahmen der Kontrolle gemäß § 13 anhand der nach § 11 vom Unternehmer zu führenden Aufzeichnungen zu überprüfen. 2Bei Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung hat sie das Zertifikat nach § 13 Absatz 3 oder § 14 Absatz 1 Satz 3 entsprechend zu ergänzen.
(3) 1Für die erste Zertifizierung des Bio-Anteils hat die Kontrollstelle als Berechnungszeitraum die letzten drei Monate vor dem Kontrollbesuch zugrunde zu legen. 2Bei den Folgekontrollen ist jeweils der Berechnungszeitraum der letzten zwölf Monate zugrunde zu legen.
(4) 1Der Unternehmer kann eine Erhöhung des Bio-Anteils jederzeit von seiner Kontrollstelle prüfen und zertifizieren lassen. 2Es gilt der Berechnungszeitraum nach Absatz 3 Satz 2.
(5) 1Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Satzes 2 der Kontrollstelle eine Verringerung des durchschnittlichen Bio-Anteils im Berechnungszeitraum nach Absatz 3 Satz 1 oder 2 mitzuteilen, sobald diese
- 1.
- mehr als einen Monat angedauert hat und
- 2.
- zur Einordnung in eine andere Auszeichnungskategorie führt oder der untere Schwellenwert der ersten Kategorie nicht mehr erreicht wird.
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Zitierungen von § 9 Bio-AHVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 Bio-AHVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Bio-AHVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 Bio-AHVV Aufzeichnungspflichten bei Auszeichnung des Bio-Anteils
... in Geldwert ausgedrückten Netto-Gesamtbetrag aller Produkte, die nicht in die Berechnung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 einfließen dürfen und deren monatlichen Netto-Gesamtbetrag. (2) Nicht in die ... dürfen und deren monatlichen Netto-Gesamtbetrag. (2) Nicht in die Berechnung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 einfließen dürfen Produkte, die keine Lebensmittel sind, und ...
§ 14 Bio-AHVV Veranstaltungszertifikat
... 4. (3) Die Berechnung des Bio-Anteils nach § 8 hat sich abweichend von § 9 Absatz 3 im Fall eines Veranstaltungszertifikats nur auf den Warenbezug für die Veranstaltung zu ...
§ 18 Bio-AHVV Ordnungswidrigkeiten
... Kategorie des Kennzeichens oder eine dort genannte Kennzeichnung verwendet, 5. entgegen § 9 Absatz 5 Satz 1 oder § 10 Absatz 1 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
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